Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW - VwVG NRW), Bekanntmachung der Neufassung
Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen …§ 59 Ersatzvornahme
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28287/59#abs-1 (1) Wird die Verpflichtung, eine Handlung vorzunehmen, deren Vornahme durch einen anderen möglich ist (vertretbare Handlung), nicht erfüllt, so kann die Vollzugsbehörde auf Kosten des Betroffenen die Handlung selbst ausführen oder einen anderen mit der Ausführung beauftragen. Entsprechende Kostenanforderungen sind sofort vollziehbar.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28287/59#abs-2 (2) Es kann bestimmt werden, dass der Betroffene die voraussichtlichen Kosten der Ersatzvornahme im Voraus zu zahlen hat. Zahlt der Betroffene die Kosten der Ersatzvornahme oder die voraussichtlich entstehenden Kosten der Ersatzvornahme nicht fristgerecht, so können sie im Verwaltungszwangsverfahren beigetrieben werden. Die Beitreibung der voraussichtlichen Kosten unterbleibt, sobald der Betroffene die gebotene Handlung ausführt.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28287/59#abs-3 (3) Zahlt der Betroffene die Kosten der Ersatzvornahme nicht bis zu dem Tag, der sich aus der Fristsetzung ergibt, so hat er für den Kostenbetrag von diesem Tage an bis zum Tage der Erstattung Zinsen zu entrichten. Der Zinssatz für das Jahr beträgt drei Prozentpunkte über dem Basiszinssatz des § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Liegt der Gesamtbetrag der Zinsen unter 50 Euro, ist von der Erhebung abzusehen. Die Zinsforderung kann im Verwaltungszwangsverfahren beigetrieben werden.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28287/59#abs-4 (4) Grundstücksbezogene Kosten der Ersatzvornahme ruhen als öffentliche Last auf dem Grundstück beziehungsweise auf den grundstücksgleichen Rechten.
Wird zitiert von 283 Entscheidungen zu § 59 Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen … →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Arnsberg, 22.06.2009 – 14 K 3437/08Zitiert von 2
- VG Köln, 11.11.2016 – 8 L 2140/16Zitiert von 5
- VG Düsseldorf, 19.02.2026 – 16 L 4081/25Zitiert von 1
- OVG NRW, 22.07.2015 – 19 A 2438/13Zitiert von 6
- OVG NRW, 25.06.2015 – 19 A 488/13Zitiert von 14
- VG Münster, 16.04.2026 – 8 K 2511/24
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 16.09.2026 – 5 A 414/24Erfolgloser Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für einen noch zu stellenden Antrag auf Zulassung der Berufung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- VG Köln, 15.04.2026 – 20 K 6851/24
- VG Köln, 15.04.2026 – 20 K 3976/24
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 59 Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen … zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.