§ 12 Potentiell systemrelevante Institute
Stand: 29.12.2020
Wird zitiert von 9
Nach Gewicht
- FG Baden-Württemberg, 10.05.2012 – 3 K 3291/09Zitiert von 2
- VG Gießen, 05.07.2022 – 8 K 2488/21.GI
- FG Düsseldorf, 07.11.2003 – 1 K 4169/00 U
- BFH, 09.11.2006 – V R 43/04Zitiert von 14
- BFH, 18.12.1996 – XI R 12/96Zitiert von 18
- BFH, 27.03.2013 – I R 61/12Dauerschulden und Dauerschuldzinsen bei Kreditinstituten: Berücksichtigung von Genussrechten des Umlaufvermögens bei der Ermittlung des gewerbesteuerlichen HinzurechnungsbetragesZitiert von 1
Zuletzt entschieden
- VG Kassel, 25.11.2020 – 3 L 2106/20.KSZitiert von 2
- BFH, 30.03.2000 – V R 105/98Zitiert von 9
- BFH, 31.01.1991 – IV R 2/90Zitiert von 14
9 Entscheidungen zu § 12 KWG →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 12 KWG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die Aufsichtsbehörde bestimmt jährlich im Einvernehmen mit der Deutschen Bundesbank, welche Institute, Mutterinstitute, Mutterfinanzholding-Gesellschaften, gemischten Finanzholding-Gesellschaften, EU-Mutterinstitute, EU-Mutterfinanzholding-Gesellschaften oder gemischten EU-Mutterfinanzholding-Gesellschaften mit Sitz im Inland potentiell systemrelevant sind. Die vorgenannten Institute und Gesellschaften sind potentiell systemrelevant, wenn sie