§ 247 Inhalt der Bilanz
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 135
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BGH, 11.05.2021 – II ZR 56/20Bilanznichtigkeitsklage des Insolvenzverwalters einer Aktiengesellschaft: Bewertung von Vermögensgegenständen im JahresabschlussZitiert von 6
- BFH, 15.01.2026 – III R 39/22(Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 15.01.2026 III R 28/24 - Zur gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Mietzinsen für Mitarbeiterunterkünfte)Zitiert von 1
- FG Baden-Württemberg, 10.05.2012 – 3 K 3291/09Zitiert von 2
- BGH, 22.07.2021 – IX ZR 26/20Insolvenzanfechtung: Unentgeltlichkeit der von Jahresüberschüssen abhängigen GewinnausschüttungenZitiert von 26
- BFH, 15.01.2026 – III R 3/23(Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 15.01.2026 III R 28/24 - Zur gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Mieten für Unterkünfte bei einem Personaldienstleistungsunternehmen)Zitiert von 2
- BFH, 15.01.2026 – III R 28/24Zur gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Hotelzimmermieten bei einem Veranstalter für Konferenzen, Events und ReisenZitiert von 3
Zuletzt entschieden
- BFH, 21.04.2026 – IX R 34/24Zur Passivierung von Verbindlichkeiten im Insolvenzverfahren
- FG Hessen, 20.02.2025 – 8 K 220/25
- BFH, 21.11.2024 – IV R 26/22Gewerbesteuerrechtliche Behandlung der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils, der (teilweise) mit einer atypischen Unterbeteiligung belastet ist
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 247 HGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/HGB/247#abs-1 (1) In der Bilanz sind das Anlage- und das Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten gesondert auszuweisen und hinreichend aufzugliedern.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/HGB/247#abs-2 (2) Beim Anlagevermögen sind nur die Gegenstände auszuweisen, die bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/HGB/247#abs-3 (3) (weggefallen)