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Artikel 2 · BT-Drs. 17/12602 · S. 35

Zu Artikel 2 (Änderung des Kreditwesengesetzes)

Zu Artikel 2 (Änderung des Kreditwesengesetzes)
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Es handelt sich um redaktionelle Anpassungen, die sich
durch die geänderte Struktur des KWG aufgrund der Anpas-
sung der Richtlinie 2006/48/EG durch die Richtlinie 2011/
89/EU und durch die Überführung der für Finanzkonglome-
rate relevanten Normen des KWG in ein eigenständiges Fi-
nanzkonglomerate-Aufsichtsgesetzes ergeben.
Zu Nummer 2 (1. Zwischenüberschrift des Ersten
Abschnitts)
Die Streichung der Finanzkonglomerate aus der Überschrift
ist bedingt durch die inhaltliche Überführung der die Finanz-
konglomerate betreffenden KWG-Normen in das Finanz-
konglomerate-Aufsichtsgesetz.
Zu Nummer 3 (§ 1)
Zu Buchstabe a
Diese Änderung beruht auf der inhaltlichen Überführung der
die Finanzkonglomerate betreffenden Teile des Absatz 3a
KWG in § 2 Nummer 1 des Finanzkonglomerate-Aufsichts-
gesetzes.
Zu den Buchstaben b bis e
Diese Änderung setzt den Artikel 3 Nr. 2a der Richtlinie
2011/89/EU um, der eine Änderung des Artikels 4 der Richt-
linie 2006/48/EG vornimmt und gemischte Finanzholding-
Gesellschaften in vorliegende Definition einbezieht.
Zu Buchstabe f
Diese Änderung setzt den Artikel 3 Nr. 2a der Richtlinie
2011/89/EU um, der vorliegende Definitionen in den Arti-
kel 4 der Richtlinie 2006/48/EG einfügt.
Zu Buchstabe g
Zu Doppelbuchstabe aa
Es handelt sich um eine redaktionelle Anpassung, die auf der
Überführung der §§ 51a und 51c in das Finanzkonglomerate-
Aufsichtsgesetz beruht.
Zu Doppelbuchstabe bb
Es handelt sich um eine redaktionelle Anpassung, die auf der
Streichung der Nummer 3 beruht.
Zu Doppelbuchstabe cc
Diese Änderung beruht auf der Streichung des diesem
Normteils zugrundeliegenden Teils der Richtlinie 2002/87/
EG.
Zu Buchstabe h
Diese Änderung beruht auf der inhaltlichen Überführung 

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 18.199 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 17/12602, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 158.154–176.353 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.32) +D1D2D3 · Prüfwert db5714d7cbc7e07b….

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