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Artikel 2 · BT-Drs. 17/12602 · S. 35
Zu Artikel 2 (Änderung des Kreditwesengesetzes)
Zu Artikel 2 (Änderung des Kreditwesengesetzes) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Es handelt sich um redaktionelle Anpassungen, die sich durch die geänderte Struktur des KWG aufgrund der Anpas- sung der Richtlinie 2006/48/EG durch die Richtlinie 2011/ 89/EU und durch die Überführung der für Finanzkonglome- rate relevanten Normen des KWG in ein eigenständiges Fi- nanzkonglomerate-Aufsichtsgesetzes ergeben. Zu Nummer 2 (1. Zwischenüberschrift des Ersten Abschnitts) Die Streichung der Finanzkonglomerate aus der Überschrift ist bedingt durch die inhaltliche Überführung der die Finanz- konglomerate betreffenden KWG-Normen in das Finanz- konglomerate-Aufsichtsgesetz. Zu Nummer 3 (§ 1) Zu Buchstabe a Diese Änderung beruht auf der inhaltlichen Überführung der die Finanzkonglomerate betreffenden Teile des Absatz 3a KWG in § 2 Nummer 1 des Finanzkonglomerate-Aufsichts- gesetzes. Zu den Buchstaben b bis e Diese Änderung setzt den Artikel 3 Nr. 2a der Richtlinie 2011/89/EU um, der eine Änderung des Artikels 4 der Richt- linie 2006/48/EG vornimmt und gemischte Finanzholding- Gesellschaften in vorliegende Definition einbezieht. Zu Buchstabe f Diese Änderung setzt den Artikel 3 Nr. 2a der Richtlinie 2011/89/EU um, der vorliegende Definitionen in den Arti- kel 4 der Richtlinie 2006/48/EG einfügt. Zu Buchstabe g Zu Doppelbuchstabe aa Es handelt sich um eine redaktionelle Anpassung, die auf der Überführung der §§ 51a und 51c in das Finanzkonglomerate- Aufsichtsgesetz beruht. Zu Doppelbuchstabe bb Es handelt sich um eine redaktionelle Anpassung, die auf der Streichung der Nummer 3 beruht. Zu Doppelbuchstabe cc Diese Änderung beruht auf der Streichung des diesem Normteils zugrundeliegenden Teils der Richtlinie 2002/87/ EG. Zu Buchstabe h Diese Änderung beruht auf der inhaltlichen Überführung
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 18.199 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 17/12602, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 158.154–176.353 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.32) +D1D2D3 · Prüfwert db5714d7cbc7e07b….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP