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Artikel 2 · BT-Drs. 16/5576 · S. 100
Zu Artikel 2 (Änderung des Kreditwesengesetzes)
Zu Artikel 2 (Änderung des Kreditwesengesetzes) Zu Nummer 1 (§ 1) Zu Buchstabe a Nach dem Koalitionsvertrag sind die EU-Richtlinien nur noch „eins zu eins“ in das deutsche Recht umzusetzen. Die Umsetzung dieser politischen Vorgabe setzt u. a. die Auf- hebung der Kreditinstitutseigenschaft der Kapitalanlage- gesellschaften voraus. Absatz 1 Satz 2 Nr. 6 wird daher auf- gehoben und damit wird die Kreditinstitutseigenschaft der Kapitalanlagegesellschaften abgeschafft. Die Änderung erfolgt, um sich an den Mindestvorgaben der Richtlinie 85/611/EWG (OGAW-Richtlinie) zu orientieren, die eine Kreditinstitutseigenschaft für Investmentgesell- schaften nicht vorsieht. Aus der bisherigen Kreditinstitutsei- genschaft der Kapitalanlagegesellschaften resultieren zahl- reiche aufsichtsrechtliche Verpflichtungen, die für ausländi- sche Mitbewerber nach europäischem Recht nicht gelten. Zudem bedeutet die Kreditinstitutseigenschaft der Kapital- anlagegesellschaften, dass internationale und nationale Wei- terentwicklungen des Bankrechts für die deutschen Kapital- anlagegesellschaften relevant sind, obwohl sie zum eigentli- chen Geschäftsbetrieb der Kapitalanlagegesellschaften nicht passen. Dies hat zur Folge, dass für Kapitalanlagegesell- schaften in der Praxis momentan auch zahlreiche Verpflich- tungen nach dem KWG zu beachten sind, deren Umfang oft nicht eindeutig erkennbar ist. Die mit dieser Änderung vorgesehene, auch auf EU-Ebene so bestehende rechtliche Trennung von Investmentrecht und Bankrecht beendet die- sen Zustand der Rechtsunsicherheit. Zudem verursacht die bisherige rechtliche Situation erhebliche Markteintrittsbar- rieren, die den Wettbewerb auf dem deutschen Fondsmarkt zu Lasten der deutschen Fondsanleger erheblich negativ be- einträchtigen. Zu Buchstabe b Die Änderungen ste
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BT-Drs. 16/5576, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 498.450–507.541 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.57) +D1D2D3D4 · Prüfwert 5597aaf1ad53d03b….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP