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Artikel 1 · BT-Drs. 17/10974 · S. 70

Zu Artikel 1 (Änderung des Kreditwesengesetzes)

Zu Artikel 1 (Änderung des Kreditwesengesetzes)
Zu Nummer 1
Die Nummer 1 dient der Anpassung der Inhaltsübersicht an
diejenigen Änderungen, die mit diesem Gesetz im gesamten
KWG vorgenommen werden.
Zu Nummer 2 (§ 1)
Artikel 4 der Verordnung (EU) Nr. …/2012 enthält einen
umfassenden Katalog von Definitionen, der in weiten Teilen
mit den vorhandenen Definitionen in § 1 KWG identisch ist.
§ 1 wird daher insgesamt von diesen unmittelbar geltenden
Definitionen entlastet. Stattdessen wird nunmehr in Ab-
satz 33 auf die entsprechenden Absätze des Artikels 4 der
Verordnung (EU) Nr. …/2012 verwiesen (siehe Begründung
zu Buchstabe s).
Zu Buchstabe a
Der Regelungsinhalt der bisherigen Sätze 2 bis 4 wird nach
§ 25c Absatz 4 verschoben. Dies ist insofern sachgerecht,
als es sich bei diesen Regelungen nicht um Begriffsbestim-
mungen handelt. Der Begriff der „oberen Leitungsebene“
wird hingegen aufgrund der Richtlinie 2012/…/EU erstmals
im KWG verwendet und daher hier in Absatz 2 Satz 2 neu
definiert.
Zu Buchstabe b
In Absatz 3 Satz 2 muss der Verweis auf die Bankenricht-
linie aktualisiert werden.
Zu Buchstabe c
In Absatz 3a werden die Sätze 1 und 2 aufgehoben, weil
sich die Definition der Finanzholdinggesellschaft in Artikel 4
Nummer 63 der Verordnung (EU) Nr. …/2012 und die der
Gemischten Finanzholdinggesellschaften in Artikel 4 Num-
mer 85 Verordnung (EU) Nr. …/2012 findet. Bei den Ände-
rungen in Satz 3 handelt es sich um redaktionelle Anpassun-
gen an die geänderten Begrifflichkeiten (siehe nachfolgende
Begründung zu Buchstabe f).
Zu Buchstabe d
Die Absätze 3b und 3c werden aufgehoben, da sich die De-
finitionen in Artikel 4 der Verordnung (EU) Nr. …/2012
finden.
Zu Buchstabe e
Mit der Neufassung des Absatzes 3d Satz 1 wird der Begriff
„Einlagenkreditinstitute“ durch „CRR-Kredit

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 163.844 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 17/10974, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 322.532–486.376 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.35) +D1D2D3 · Prüfwert 088508d617d771c5….

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