Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 17/10974 · S. 70
Zu Artikel 1 (Änderung des Kreditwesengesetzes)
Zu Artikel 1 (Änderung des Kreditwesengesetzes) Zu Nummer 1 Die Nummer 1 dient der Anpassung der Inhaltsübersicht an diejenigen Änderungen, die mit diesem Gesetz im gesamten KWG vorgenommen werden. Zu Nummer 2 (§ 1) Artikel 4 der Verordnung (EU) Nr. …/2012 enthält einen umfassenden Katalog von Definitionen, der in weiten Teilen mit den vorhandenen Definitionen in § 1 KWG identisch ist. § 1 wird daher insgesamt von diesen unmittelbar geltenden Definitionen entlastet. Stattdessen wird nunmehr in Ab- satz 33 auf die entsprechenden Absätze des Artikels 4 der Verordnung (EU) Nr. …/2012 verwiesen (siehe Begründung zu Buchstabe s). Zu Buchstabe a Der Regelungsinhalt der bisherigen Sätze 2 bis 4 wird nach § 25c Absatz 4 verschoben. Dies ist insofern sachgerecht, als es sich bei diesen Regelungen nicht um Begriffsbestim- mungen handelt. Der Begriff der „oberen Leitungsebene“ wird hingegen aufgrund der Richtlinie 2012/…/EU erstmals im KWG verwendet und daher hier in Absatz 2 Satz 2 neu definiert. Zu Buchstabe b In Absatz 3 Satz 2 muss der Verweis auf die Bankenricht- linie aktualisiert werden. Zu Buchstabe c In Absatz 3a werden die Sätze 1 und 2 aufgehoben, weil sich die Definition der Finanzholdinggesellschaft in Artikel 4 Nummer 63 der Verordnung (EU) Nr. …/2012 und die der Gemischten Finanzholdinggesellschaften in Artikel 4 Num- mer 85 Verordnung (EU) Nr. …/2012 findet. Bei den Ände- rungen in Satz 3 handelt es sich um redaktionelle Anpassun- gen an die geänderten Begrifflichkeiten (siehe nachfolgende Begründung zu Buchstabe f). Zu Buchstabe d Die Absätze 3b und 3c werden aufgehoben, da sich die De- finitionen in Artikel 4 der Verordnung (EU) Nr. …/2012 finden. Zu Buchstabe e Mit der Neufassung des Absatzes 3d Satz 1 wird der Begriff „Einlagenkreditinstitute“ durch „CRR-Kredit
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 163.844 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 17/10974, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 322.532–486.376 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.35) +D1D2D3 · Prüfwert 088508d617d771c5….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP