Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 6 · BT-Drs. 14/8017 · S. 111
Zu Artikel 6 (Änderung des Gesetzes über das
Zu Artikel 6 (Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen) Zu Nummer 1 (Gesetzesüberschrift – Einfügung des Kurztitels „KWG“) Die Ergänzung der Überschrift soll künftig die Zitierung in Rechtsverordnungen erleichtern. Zu Nummer 2 (Inhaltsübersicht) Die vorgeschlagenen Gesetzesergänzungen erfordern eine Anpassung der Inhaltsübersicht. Zu Nummer 3 (§ 1) Zu Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Der neue § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 11 fasst die bisherigen Bank- geschäftstatbestände „Geldkartengeschäft“ (bisher § 1 Drucksache 14/8017 – 112 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode Abs. 1 Satz 2 Nr. 11 KWG) und „Netzgeldgeschäft“ (bisher § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 12 KWG) zu dem neuen Bankge- schäftstatbestand „E-Geld-Geschäft“ (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 11 KWG-neu) zusammen. Der neue Tatbestand orien- tiert sich begrifflich an der E-Geld-Richtlinie, der die beiden jetzt zusammengefassten Tatbestände vorausgegangen sind. Materiell ändert sich durch den neuen Tatbestand nichts. Die Wortwahl ,Ausgabe und Verwaltung‘ berücksichtigt die Nebengeschäfte, die E-Geld-Institute zulässigerweise be- treiben dürfen (Artikel 1 Abs. 5 der E-Geld-Richtlinie). Zu Buchstabe a Doppelbuchstabe bb Auf Grund der Zusammenfassung der Bankgeschäftstatbe- stände „Geldkartengeschäft“ (bisher § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 11 KWG) und „Netzgeldgeschäft“ (bisher § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 12 KWG) zu dem neuen Bankgeschäftstatbestand „E-Geld-Geschäft“ (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 11 KWG-neu) wird die Nummer 12 aufgehoben. Zu Buchstabe b Gegenwärtig werden Unternehmen, die das Kreditkartenge- schäft betreiben, nicht als Institute, sondern lediglich als Finanzunternehmen im Sinne des § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 KWG qualifiziert. Diese bedürfen, anders als in den meisten EWR-Staaten, keiner Erlaubnis durch die Bundesanstalt und sind keiner laufenden Aufs
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 107.514 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 14/8017, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 573.945–681.459 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.60) +D1D2D3 · Prüfwert 2ce3a5a44c3565d0….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP