EuG 2004
Gericht der Europäischen Union · 124 Entscheidungen im Jahr 2004
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EuG, 03.03.2004 – T-355/02
Urteil
Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Zitiert von 14 Entscheidungen im Bestand
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EuG, 01.03.2004 – T-210/99
Beschluss
Leitsatz 1. Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt. 2. Der Kläger trägt seine eigenen Kosten sowie die Kosten der Kommission. Das Königreich der Niederlande trägt seine eigenen Kosten.
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EuG, 20.02.2004 – T-319/03
Beschluss
Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kläger tragen ihre eigenen Kosten.
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EuG, 19.02.2004 – T-297/01
Urteil
Leitsatz 1. Der Rechtsstreit in den Rechtssachen T-297/01 und T-298/01 ist in der Hauptsache erledigt. 2. Die Kommission trägt die Kosten des Verfahrens.
Zitiert von 5 Entscheidungen im Bestand
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EuG, 18.02.2004 – T-10/03
Urteil
Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Zitiert von 17 Entscheidungen im Bestand
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EuG, 18.02.2004 – T-320/02
Urteil
Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Parteien tragen jeweils ihre eigenen Kosten, einschließlich der Kosten des Verfahrens der einstweiligen Anordnung T-320/02 R.
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EuG, 12.02.2004 – T-282/01
Urteil
Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission.
Zitiert von 11 Entscheidungen im Bestand
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EuG, 11.02.2004 – T-259/01
Urteil
Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
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EuG, 10.02.2004 – T-215/01
Urteil
Leitsatz 1. In der Rechtssache T-215/01 wird die Kommission verurteilt, an die Klägerin 7194,24 Euro und 23072,89 USD, beide Beträge zuzüglich Verzugszinsen vom 16. Mai 2001 bis zur vollständigen Zahlung, zu zahlen. Der anzuwende…
Zitiert von 4 Entscheidungen im Bestand
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EuG, 10.02.2004 – T-64/01
Urteil
Leitsatz 1. Die Klagen werden abgewiesen. 2. Die Klägerinnen tragen ihre eigenen Kosten und die Kosten des Rates und der Kommission.
Zitiert von 10 Entscheidungen im Bestand
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EuG, 09.02.2004 – T-120/03
Beschluss
Leitsatz 1. Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt. 2. Die Klägerin und die Streithelferin tragen ihre eigenen Kosten sowie jeweils die Hälfte der Kosten des Beklagten.
Zitiert von 1 Entscheidung im Bestand
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EuG, 04.02.2004 – T-14/00
Beschluss
Leitsatz 1. Der Antrag auf Zulassung als Streithelfer wird zurückgewiesen. 2. Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten im Zusammenhang mit dem Streithilfeverfahren.
Zitiert von 1 Entscheidung im Bestand
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EuG, 03.02.2004 – T-422/03
Beschluss
Leitsatz 1. Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
Zitiert von 4 Entscheidungen im Bestand
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EuG, 28.01.2004 – T-142/01
Urteil
Leitsatz 1. Die Klagen werden abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten der Beklagten. 3. Die Streithelferin trägt ihre eigenen Kosten.
Zitiert von 3 Entscheidungen im Bestand
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EuG, 28.01.2004 – T-146/02
Urteil
Leitsatz 1. Die Klagen werden abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Zitiert von 4 Entscheidungen im Bestand
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EuG, 28.01.2004 – T-180/01
Urteil
Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten einschließlich der Kosten des Verfahrens der einstweiligen Anordnung.
Zitiert von 5 Entscheidungen im Bestand
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EuG, 21.01.2004 – T-217/03
Beschluss
Leitsatz 1. Die Verpflichtung der Antragstellerin, zugunsten der Kommission eine Bankbürgschaft zu stellen, um die sofortige Beitreibung der nach Artikel 3 der Entscheidung 2003/600/EG der Kommission vom 2. April 2003 in einem Ve…
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EuG, 21.01.2004 – T-245/03
Beschluss
Leitsatz 1. Die Verpflichtung der Fédération nationale des syndicats d'exploitants agricoles, zugunsten der Kommission eine Bankbürgschaft zu stellen, um die sofortige Beitreibung der nach Artikel 3 der Entscheidung 2003/600/EG v…
Zitiert von 30 Entscheidungen im Bestand
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EuG, 21.01.2004 – T-252/03
Beschluss
Leitsatz 1. Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
Zitiert von 5 Entscheidungen im Bestand
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EuG, 16.01.2004 – T-369/03
Beschluss
Leitsatz 1. Der Antrag auf einstweilige Anordnungen wird zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
Zitiert von 24 Entscheidungen im Bestand
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EuG, 14.01.2004 – T-109/01
Urteil
Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Zitiert von 34 Entscheidungen im Bestand
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EuG, 14.01.2004 – T-202/02
Beschluss
Leitsatz 1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2. Die Klägerinnen tragen die Kosten des Verfahrens.
Zitiert von 9 Entscheidungen im Bestand
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EuG, 13.01.2004 – T-158/99
Urteil
Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kläger tragen die Kosten der Kommission. 3. Die Republik Österreich trägt ihre eigenen Kosten.
Zitiert von 22 Entscheidungen im Bestand
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EuG, 13.01.2004 – T-67/01
Urteil
Leitsatz 1. Artikel 1 Buchstaben c, d und e sowie Artikel 3 Buchstaben d und e der Entscheidung 2002/190/EG der Kommission vom 21. Dezember 2000 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG-Vertrag (Fall COMP.F.1/35.918 — JCB) werden fü…
Zitiert von 18 Entscheidungen im Bestand
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