Gesetze / Landesrecht Sachsen / SächsGVBl. 2010 Nr. 13, S. 315, Fsn-Nr. 612-3.18/2

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr über die Häfen im Freistaat Sachsen (Sächsische Hafenverordnung – SächsHafVO) 1

46 Normen · ausgefertigt 25.10.2010 · Änderungen

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Geltungsbereich
  3. § 2 Begriffsbestimmungen
  4. § 3 Anwendung anderer Vorschriften
  5. § 4 Aufgaben, Befugnisse und Zuständigkeiten
  6. § 5 Wahrnehmung von Hoheitsaufgaben
  7. § 6 Grundregeln für das Verhalten im Hafen
  8. § 7 Betreten der Fahrzeuge und der schwimmenden Anlagen durch Personen im dienstlichen Auftrag
  9. § 8 Sperrung des Hafens, Aufenthaltsbeschränkung
  10. § 9 Freigabe des Hafens für den Umschlag von gefährlichen Gütern oder wassergefährdenden Stoffen
  11. § 10 Anderweitige Benutzung der Hafengewässer
  12. § 11 Meldung besonderer Vorfälle, Verhalten bei Brandgefahr
  13. § 12 Reinhaltung des Hafens
  14. § 13 Beseitigung gesunkener Fahrzeuge und Sachen
  15. § 14 An- und Abmeldung
  16. § 15 Meldepflicht für Fahrzeuge, die gefährliche Güter befördern
  17. § 16 Besondere Zustimmung zum Einlaufen
  18. § 17 Schlepp- und Schubverkehr
  19. § 18 Zuweisung von Liegeplätzen
  20. § 19 Festmachen und Ankern
  21. § 20 Besetzung und Bewachung der Fahrzeuge
  22. § 21 Überquerungsrecht
  23. § 22 Gebrauch der Propulsionsorgane bei festgemachten Fahrzeugen
  24. § 23 Sicherheitsvorschriften gegen Brandgefahr an Bord
  25. § 24 Sicherheitsvorschriften gegen Brandgefahr an Land
  26. § 25 Eigenversorgung mit Treibstoffen
  27. § 26 Benutzung von Hafenanlagen
  28. § 27 Beseitigung störender Sachen
  29. § 28 Abstellen von Gütern
  30. § 29 Vorkehrungen für Gefahrenfälle
  31. § 30 Liegeplätze für Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern
  32. § 31 Festmachen von Fahrzeugen
  33. § 32 Fluchtwege
  34. § 33 Laden und Löschen
  35. § 34 Aufenthalt an Bord
  36. § 35 Aufsicht
  37. § 36 Wache und Alarm
  38. § 37 Umschlagleitungen
  39. § 38 Elektrische Schutzmaßnahmen beim Umschlag entzündbarer flüssiger Stoffe und verflüssigter Gase
  40. § 39 Schutz des Hafengewässers und der Landanlagen
  41. § 40 Verhalten nach dem Umschlag
  42. § 41 Binnenschifffahrtsinformationsdienste
  43. § 42 Ergänzende Vorschriften
  44. § 43 Ausnahmen
  45. § 44 Aushang der Verordnung
  46. § 45 Ordnungswidrigkeiten
  47. § 46 Inkrafttreten und Außerkrafttreten