Gesetze / Landesrecht Sachsen / SächsGVBl. 2010 Nr. 13, S. 315, Fsn-Nr. 612-3.18/2

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr über die Häfen im Freistaat Sachsen (Sächsische Hafenverordnung – SächsHafVO) 1

46 Normen · Ausgangsfassung vom 25.10.2010 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Geltungsbereich
  3. § 2 Begriffsbestimmungen
  4. § 3 Anwendung anderer Vorschriften
  5. § 4 Aufgaben, Befugnisse und Zuständigkeiten
  6. § 5 Wahrnehmung von Hoheitsaufgaben
  7. § 6 Grundregeln für das Verhalten im Hafen
  8. § 7 Betreten der Fahrzeuge und der schwimmenden Anlagen durch Personen im dienstlichen Auftrag
  9. § 8 Sperrung des Hafens, Aufenthaltsbeschränkung
  10. § 9 Freigabe des Hafens für den Umschlag von gefährlichen Gütern oder wassergefährdenden Stoffen
  11. § 10 Anderweitige Benutzung der Hafengewässer
  12. § 11 Meldung besonderer Vorfälle, Verhalten bei Brandgefahr
  13. § 12 Reinhaltung des Hafens
  14. § 13 Beseitigung gesunkener Fahrzeuge und Sachen
  15. § 14 An- und Abmeldung
  16. § 15 Meldepflicht für Fahrzeuge, die gefährliche Güter befördern
  17. § 16 Besondere Zustimmung zum Einlaufen
  18. § 17 Schlepp- und Schubverkehr
  19. § 18 Zuweisung von Liegeplätzen
  20. § 19 Festmachen und Ankern
  21. § 20 Besetzung und Bewachung der Fahrzeuge
  22. § 21 Überquerungsrecht
  23. § 22 Gebrauch der Propulsionsorgane bei festgemachten Fahrzeugen
  24. § 23 Sicherheitsvorschriften gegen Brandgefahr an Bord
  25. § 24 Sicherheitsvorschriften gegen Brandgefahr an Land
  26. § 25 Eigenversorgung mit Treibstoffen
  27. § 26 Benutzung von Hafenanlagen
  28. § 27 Beseitigung störender Sachen
  29. § 28 Abstellen von Gütern
  30. § 29 Vorkehrungen für Gefahrenfälle
  31. § 30 Liegeplätze für Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern
  32. § 31 Festmachen von Fahrzeugen
  33. § 32 Fluchtwege
  34. § 33 Laden und Löschen
  35. § 34 Aufenthalt an Bord
  36. § 35 Aufsicht
  37. § 36 Wache und Alarm
  38. § 37 Umschlagleitungen
  39. § 38 Elektrische Schutzmaßnahmen beim Umschlag entzündbarer flüssiger Stoffe und verflüssigter Gase
  40. § 39 Schutz des Hafengewässers und der Landanlagen
  41. § 40 Verhalten nach dem Umschlag
  42. § 41 Binnenschifffahrtsinformationsdienste
  43. § 42 Ergänzende Vorschriften
  44. § 43 Ausnahmen
  45. § 44 Aushang der Verordnung
  46. § 45 Ordnungswidrigkeiten
  47. § 46 Inkrafttreten und Außerkrafttreten

Änderungsverlauf

  1. Stand der amtlichen Fassung

    12.07.2013 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 12. Juli 2013 (SächsGVBl. S. 503)

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.