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Sächsische Hafenverordnung

§ 46 Inkrafttreten und Außerkrafttreten

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gemeinsame Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Häfen im Freistaat Sachsen (Sächsische Hafenverordnung – SächsHafVO) vom 22. Februar 2002 (SächsGVBl. S. 88) außer Kraft.

Dresden, den 25. Oktober 2010

Der Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Sven Morlok

§ 45