Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GV. NRW. 2005 S. 569
Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
42 Normen · Ausgangsfassung vom 20.04.2005 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- Erster Abschnitt Wahltermin, Wahlbezirke, Wahlausschuss
- § 1 Wahltermin
- § 2 Wahlbezirke
- § 3 Wahlausschuss
- Zweiter Abschnitt Wählerliste
- § 4 Erstellung, Gegenstand der Eintragung
- § 5 Öffentliche Auslegung
- § 6 Einsprüche gegen die Wählerliste
- § 7 Eintragung nach Ablauf der Auslegungsfrist
- § 8 Schließung der Wählerliste
- Dritter Abschnitt Wahlvorschläge
- § 9 Aufforderung zu Wahlvorschlägen
- § 10 Einreichen von Wahlvorschlägen
- § 11 Form der Wahlvorschläge
- § 12 Einzureichende Nachweise
- § 13 Vertrauensperson
- § 14 Aufforderung zur Mängelbeseitigung
- § 15 Änderung vorgeschlagener Bewerberinnen und Bewerber
- § 16 Zulassung der Wahlvorschläge
- § 17 Bezeichnung und Bekanntmachung der Wahlvorschläge
- Vierter Abschnitt Durchführung der Wahl und von Nachwahlen
- § 18 Wahlmittel
- § 19 Versendung der Wahlmittel
- § 20 Wahlhandlung
- § 21 Verspätet eingehende Wahlbriefe
- § 22 Nachwahl
- Fünfter Abschnitt Feststellung des Wahlergebnisses
- § 23 Einberufung des Wahlausschusses
- § 23a Wahlvorstand
- § 24 Auszählung der Stimmen
- § 25 Ungültigkeit von Stimmen
- § 26 Weitere Behandlung der Stimmzettel
- § 27 Ermittlung der gewählten Bewerberinnen und Bewerber
- § 28 Verkündung des Wahlergebnisses
- § 29 Benachrichtigung der Gewählten
- § 30 Nachrücken von Ersatzmitgliedern
- Sechster Abschnitt Wahlprüfung
- § 31 Prüfung von Amts wegen
- § 32 Einspruch
- Siebter Abschnitt Berufung von Mitgliedern in die Hauptversammlung Berufung von Mitgliedern in die Hauptversammlung
- § 33 Berufung
- § 34 Aufteilung der berufenen Mitglieder
- § 35 Vorschläge für die Berufung
- Achter Abschnitt Wahl der Ortsstellen
- § 36 Wahlversammlungen der Wahlberechtigten
- § 37 Leitung der Versammlungen
- § 38 Wahlhandlungen
- § 39 Wahlergebnis, Niederschrift
- § 40 Wahlzeit
- Neunter Abschnitt Schlussvorschrift
- § 41 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Schlussformel
- Anlage 1 Anlage 01
- Anlage 2 Anlage 02
- Anlage 3 Anlage 03
- Anlage 4 Anlage4
- Anlage 5 Anlage 05a
- Anlage 6 Anlage 5b
- Anlage 7 Anlage 06
- Anlage 8 Anlage 07
- Anlage 9 Anlage 08
- Anlage 10 Anlage 09 und 10
- Anlage 11 Anlage 11
- Anlage 12 Anlage 12
Änderungsverlauf
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Stand der amtlichen Fassung
01.07.2026 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 1. Juli 2026 (GV. NRW. S. 418, ber. S. 471)
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Historischer Änderungsnachweis
01.04.2022 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 25.03.2022, Artikel 2
GV. NRW. S. 360
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Historischer Änderungsnachweis
15.07.2021 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 30.06.2021
GV. NRW. S. 889
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Historischer Änderungsnachweis
28.01.2021 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 12.01.2021
GV. NRW. S. 32
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Historischer Änderungsnachweis
31.12.2013 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 19.12.2013, Artikel 3
GV. NRW. S. 878
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Historischer Änderungsnachweis
19.12.2008 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 09.12.2008, Artikel III
GV. NRW. S. 771
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).