Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / LK-Wahlordnung
LK-Wahlordnung§ 9 Aufforderung zu Wahlvorschlägen
Stand: 26.08.2026
Die Wahlleitung fordert spätestens am 70. Tag vor dem Wahltermin durch öffentliche Bekanntmachung zur Einreichung von Wahlvorschlägen auf. Diese Aufforderung beinhaltet, dass bei den Wahlvorschlägen auf die paritätische Repräsentanz von Frauen geachtet werden soll. Falls das nicht möglich ist, sollen die Wahlvorschläge Frauen entsprechend ihrem Anteil der zur Wahl Berechtigten vorsehen. Gleichzeitig werden der Tag, bis zu dem die Wahlvorschläge bei der Wahlleitung eingereicht werden können, und die Voraussetzungen für die Zulassung eines Wahlvorschlags bekannt gegeben.