Gesetze / Landesrecht Bayern / BayBergV · GVBl. S. 134, BayRS 750-19-W
Verordnung über Organisation und Zuständigkeiten der Bergbehörden, zum Bergbau und zu Feldes- und Förderabgaben
67 Normen · Ausgangsfassung vom 06.03.2006 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Bergbehörden
- § 3 Zuständigkeiten
- § 4 Verkehrssprache
- § 5 Anwendung der allgemein anerkannten Regeln der Technik
- § 6 Prüfungen
- § 7 Betriebliche Unterlagen
- § 8 Sicherung von Einrichtungen
- § 9 Sicherung der Erdoberfläche
- § 10 Betreten des Betriebsgeländes
- § 11 Trinkwasser und andere Getränke, Alkohol- und Rauschmittelverbot
- § 12 Ferngesteuerte und fernüberwachte Anlagen
- § 13 Überwachungsbedürftige Anlagen
- § 14 Jahresrevision der in Grubenbauen eingesetzten elektrischen Anlagen und Arbeitsmittel
- § 15 Besondere Aufzeichnungen
- § 16 Allgemeine Vorschriften, Anforderungen an Personen
- § 17 Lagerstättenschutz und Grundwasserschutz bei Bohrungen
- § 18 Überwachung des Förderbetriebs aus Erdöl- und Erdgaslagerstätten und bei der Untergrundspeicherung von Erdgas
- § 19 Sicherheitsfesten
- § 20 Errichtung, Erhaltung und Auflassung von Grubenbauen
- § 21 Sperrung von Grubenbauen, aufgelassene Grubenbaue
- § 22 Schutz vor Wassereinbrüchen und Gasausbrüchen
- § 23 Auswechseln und Rauben des Ausbaus
- § 24 Signale im Fahr- und Förderbetrieb
- § 25 Wetterversorgung
- § 26 Wetterführung
- § 27 Überwachung der Bewetterung
- § 28 Meldepflicht beim Auftreten von Grubengas
- § 29 Anwendungsbereich
- § 30 Anforderungen an den Betrieb von Bohranlagen und von sonstigen Anlagen
- § 31 Fahrsicherungen und Anzeigevorrichtungen
- § 32 Seilsicherheiten, Nachnehmen und Kürzen von Hebewerkseilen
- § 33 Bedienung des Hebewerks
- § 34 Aufbau, Abbau und Umsetzen von Bohranlagen
- § 35 Mindestanforderungen an regelmäßige Prüfungen
- § 36 Betriebsbuch für Bohranlagen und sonstige Anlagen
- § 37 Anwendungsbereich
- § 38 Genehmigung von Schacht- und Schrägförderanlagen
- § 39 Besondere Einrichtungen
- § 40 Inbetriebnahme von Anlagen, Aufnahme und Wiederaufnahme der Seilfahrt
- § 41 Abnahmeprüfung durch Sachverständige
- § 42 Bescheinigung über Werkstoffprüfungen
- § 43 Auflegen und Einhängen von Seilen und Erneuern von Seileinbänden
- § 44 Seilaufliegezeiten
- § 45 Regelmäßige Prüfungen
- § 46 Errichtung, Betrieb und Überwachung von Rohrleitungen
- § 47 Umgang mit Explosivstoffen
- § 48 Sachverständige und sachverständige Stellen
- § 49 Markscheidewesen
- § 50 Anerkennungsfiktion
- § 51 Entstehung des Feldesabgabeanspruchs; Feldesabgabeerklärung
- § 52 Entstehung des Förderabgabeanspruchs; Förderabgabevoranmeldung; Förderabgabeerklärung
- § 53 Form, Inhalt und Berichtigung der Erklärungen
- § 54 Abgabefestsetzung
- § 55 Fälligkeit der festgesetzten Abgabe
- § 56 Prüfung
- § 57 Anwendung des Verwaltungsverfahrensgesetzes und der Abgabenordnung
- § 58 Feststellung des Marktwerts
- § 59 Abweichende Feldesabgabe
- § 60 Förderabgabe
- § 61 Feldesbehandlungskosten
- § 62 Ausnahmen
- § 63 Übertragung der Verantwortlichkeit
- § 64 Übergangsvorschriften
- § 65 Ordnungswidrigkeiten
- § 66 Übergangsvorschrift
- § 67 Inkrafttreten
- Schlussformel
- Anlage 1 (zu § 16 Abs. 1) Anforderungen an den Bohrbetrieb bei der Herstellung von Bohrungen zur Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen und an Bohrungen nach § 127 BBergG
- Anlage 2 (zu § 16 Abs. 1) Anforderungen an Förderbohrungen und Bohrungen zum Betrieb von Erdgasspeichern
- Anlage 3 (zu § 24) Signale im Fahr- und Förderbetrieb
- Anlage 4 (zu § 32) Seilsicherheiten
- Anlage 5 (zu § 36) Betriebsbuch
- Anlage 6 (zu § 46 Abs. 1) Anforderungen an Rohrleitungen zur Beförderung von Erdöl, Erdgas und anderen Stoffen
Änderungsverlauf
-
Stand der amtlichen Fassung
12.05.2026 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch § 1 der Verordnung vom 12. Mai 2026 (GVBl. S. 282)
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.