Gesetze / Landesrecht Bayern / BayBergV · GVBl. S. 134, BayRS 750-19-W

Verordnung über Organisation und Zuständigkeiten der Bergbehörden, zum Bergbau und zu Feldes- und Förderabgaben

67 Normen · ausgefertigt 06.03.2006 · Änderungen

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Geltungsbereich
  3. § 2 Bergbehörden
  4. § 3 Zuständigkeiten
  5. § 4 Verkehrssprache
  6. § 5 Anwendung der allgemein anerkannten Regeln der Technik
  7. § 6 Prüfungen
  8. § 7 Betriebliche Unterlagen
  9. § 8 Sicherung von Einrichtungen
  10. § 9 Sicherung der Erdoberfläche
  11. § 10 Betreten des Betriebsgeländes
  12. § 11 Trinkwasser und andere Getränke, Alkohol- und Rauschmittelverbot
  13. § 12 Ferngesteuerte und fernüberwachte Anlagen
  14. § 13 Überwachungsbedürftige Anlagen
  15. § 14 Jahresrevision der in Grubenbauen eingesetzten elektrischen Anlagen und Arbeitsmittel
  16. § 15 Besondere Aufzeichnungen
  17. § 16 Allgemeine Vorschriften, Anforderungen an Personen
  18. § 17 Lagerstättenschutz und Grundwasserschutz bei Bohrungen
  19. § 18 Überwachung des Förderbetriebs aus Erdöl- und Erdgaslagerstätten und bei der Untergrundspeicherung von Erdgas
  20. § 19 Sicherheitsfesten
  21. § 20 Errichtung, Erhaltung und Auflassung von Grubenbauen
  22. § 21 Sperrung von Grubenbauen, aufgelassene Grubenbaue
  23. § 22 Schutz vor Wassereinbrüchen und Gasausbrüchen
  24. § 23 Auswechseln und Rauben des Ausbaus
  25. § 24 Signale im Fahr- und Förderbetrieb
  26. § 25 Wetterversorgung
  27. § 26 Wetterführung
  28. § 27 Überwachung der Bewetterung
  29. § 28 Meldepflicht beim Auftreten von Grubengas
  30. § 29 Anwendungsbereich
  31. § 30 Anforderungen an den Betrieb von Bohranlagen und von sonstigen Anlagen
  32. § 31 Fahrsicherungen und Anzeigevorrichtungen
  33. § 32 Seilsicherheiten, Nachnehmen und Kürzen von Hebewerkseilen
  34. § 33 Bedienung des Hebewerks
  35. § 34 Aufbau, Abbau und Umsetzen von Bohranlagen
  36. § 35 Mindestanforderungen an regelmäßige Prüfungen
  37. § 36 Betriebsbuch für Bohranlagen und sonstige Anlagen
  38. § 37 Anwendungsbereich
  39. § 38 Genehmigung von Schacht- und Schrägförderanlagen
  40. § 39 Besondere Einrichtungen
  41. § 40 Inbetriebnahme von Anlagen, Aufnahme und Wiederaufnahme der Seilfahrt
  42. § 41 Abnahmeprüfung durch Sachverständige
  43. § 42 Bescheinigung über Werkstoffprüfungen
  44. § 43 Auflegen und Einhängen von Seilen und Erneuern von Seileinbänden
  45. § 44 Seilaufliegezeiten
  46. § 45 Regelmäßige Prüfungen
  47. § 46 Errichtung, Betrieb und Überwachung von Rohrleitungen
  48. § 47 Umgang mit Explosivstoffen
  49. § 48 Sachverständige und sachverständige Stellen
  50. § 49 Markscheidewesen
  51. § 50 Anerkennungsfiktion
  52. § 51 Entstehung des Feldesabgabeanspruchs; Feldesabgabeerklärung
  53. § 52 Entstehung des Förderabgabeanspruchs; Förderabgabevoranmeldung; Förderabgabeerklärung
  54. § 53 Form, Inhalt und Berichtigung der Erklärungen
  55. § 54 Abgabefestsetzung
  56. § 55 Fälligkeit der festgesetzten Abgabe
  57. § 56 Prüfung
  58. § 57 Anwendung des Verwaltungsverfahrensgesetzes und der Abgabenordnung
  59. § 58 Feststellung des Marktwerts
  60. § 59 Abweichende Feldesabgabe
  61. § 60 Förderabgabe
  62. § 61 Feldesbehandlungskosten
  63. § 62 Ausnahmen
  64. § 63 Übertragung der Verantwortlichkeit
  65. § 64 Übergangsvorschriften
  66. § 65 Ordnungswidrigkeiten
  67. § 66 Übergangsvorschrift
  68. § 67 Inkrafttreten
  69. Schlussformel
  70. Anlage 1 (zu § 16 Abs. 1) Anforderungen an den Bohrbetrieb bei der Herstellung von Bohrungen zur Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen und an Bohrungen nach § 127 BBergG
  71. Anlage 2 (zu § 16 Abs. 1) Anforderungen an Förderbohrungen und Bohrungen zum Betrieb von Erdgasspeichern
  72. Anlage 3 (zu § 24) Signale im Fahr- und Förderbetrieb
  73. Anlage 4 (zu § 32) Seilsicherheiten
  74. Anlage 5 (zu § 36) Betriebsbuch
  75. Anlage 6 (zu § 46 Abs. 1) Anforderungen an Rohrleitungen zur Beförderung von Erdöl, Erdgas und anderen Stoffen