Gesetze / Landesrecht Bayern / BayBergV · GVBl. S. 134, BayRS 750-19-W
Verordnung über Organisation und Zuständigkeiten der Bergbehörden, zum Bergbau und zu Feldes- und Förderabgaben
67 Normen · ausgefertigt 06.03.2006 · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Bergbehörden
- § 3 Zuständigkeiten
- § 4 Verkehrssprache
- § 5 Anwendung der allgemein anerkannten Regeln der Technik
- § 6 Prüfungen
- § 7 Betriebliche Unterlagen
- § 8 Sicherung von Einrichtungen
- § 9 Sicherung der Erdoberfläche
- § 10 Betreten des Betriebsgeländes
- § 11 Trinkwasser und andere Getränke, Alkohol- und Rauschmittelverbot
- § 12 Ferngesteuerte und fernüberwachte Anlagen
- § 13 Überwachungsbedürftige Anlagen
- § 14 Jahresrevision der in Grubenbauen eingesetzten elektrischen Anlagen und Arbeitsmittel
- § 15 Besondere Aufzeichnungen
- § 16 Allgemeine Vorschriften, Anforderungen an Personen
- § 17 Lagerstättenschutz und Grundwasserschutz bei Bohrungen
- § 18 Überwachung des Förderbetriebs aus Erdöl- und Erdgaslagerstätten und bei der Untergrundspeicherung von Erdgas
- § 19 Sicherheitsfesten
- § 20 Errichtung, Erhaltung und Auflassung von Grubenbauen
- § 21 Sperrung von Grubenbauen, aufgelassene Grubenbaue
- § 22 Schutz vor Wassereinbrüchen und Gasausbrüchen
- § 23 Auswechseln und Rauben des Ausbaus
- § 24 Signale im Fahr- und Förderbetrieb
- § 25 Wetterversorgung
- § 26 Wetterführung
- § 27 Überwachung der Bewetterung
- § 28 Meldepflicht beim Auftreten von Grubengas
- § 29 Anwendungsbereich
- § 30 Anforderungen an den Betrieb von Bohranlagen und von sonstigen Anlagen
- § 31 Fahrsicherungen und Anzeigevorrichtungen
- § 32 Seilsicherheiten, Nachnehmen und Kürzen von Hebewerkseilen
- § 33 Bedienung des Hebewerks
- § 34 Aufbau, Abbau und Umsetzen von Bohranlagen
- § 35 Mindestanforderungen an regelmäßige Prüfungen
- § 36 Betriebsbuch für Bohranlagen und sonstige Anlagen
- § 37 Anwendungsbereich
- § 38 Genehmigung von Schacht- und Schrägförderanlagen
- § 39 Besondere Einrichtungen
- § 40 Inbetriebnahme von Anlagen, Aufnahme und Wiederaufnahme der Seilfahrt
- § 41 Abnahmeprüfung durch Sachverständige
- § 42 Bescheinigung über Werkstoffprüfungen
- § 43 Auflegen und Einhängen von Seilen und Erneuern von Seileinbänden
- § 44 Seilaufliegezeiten
- § 45 Regelmäßige Prüfungen
- § 46 Errichtung, Betrieb und Überwachung von Rohrleitungen
- § 47 Umgang mit Explosivstoffen
- § 48 Sachverständige und sachverständige Stellen
- § 49 Markscheidewesen
- § 50 Anerkennungsfiktion
- § 51 Entstehung des Feldesabgabeanspruchs; Feldesabgabeerklärung
- § 52 Entstehung des Förderabgabeanspruchs; Förderabgabevoranmeldung; Förderabgabeerklärung
- § 53 Form, Inhalt und Berichtigung der Erklärungen
- § 54 Abgabefestsetzung
- § 55 Fälligkeit der festgesetzten Abgabe
- § 56 Prüfung
- § 57 Anwendung des Verwaltungsverfahrensgesetzes und der Abgabenordnung
- § 58 Feststellung des Marktwerts
- § 59 Abweichende Feldesabgabe
- § 60 Förderabgabe
- § 61 Feldesbehandlungskosten
- § 62 Ausnahmen
- § 63 Übertragung der Verantwortlichkeit
- § 64 Übergangsvorschriften
- § 65 Ordnungswidrigkeiten
- § 66 Übergangsvorschrift
- § 67 Inkrafttreten
- Schlussformel
- Anlage 1 (zu § 16 Abs. 1) Anforderungen an den Bohrbetrieb bei der Herstellung von Bohrungen zur Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen und an Bohrungen nach § 127 BBergG
- Anlage 2 (zu § 16 Abs. 1) Anforderungen an Förderbohrungen und Bohrungen zum Betrieb von Erdgasspeichern
- Anlage 3 (zu § 24) Signale im Fahr- und Förderbetrieb
- Anlage 4 (zu § 32) Seilsicherheiten
- Anlage 5 (zu § 36) Betriebsbuch
- Anlage 6 (zu § 46 Abs. 1) Anforderungen an Rohrleitungen zur Beförderung von Erdöl, Erdgas und anderen Stoffen