Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerische Bergverordnung
BayBergV§ 23 Auswechseln und Rauben des Ausbaus
Stand: 16.06.2026
Ausbau darf nicht von einem Beschäftigten allein ausgewechselt oder geraubt werden. Andere als die mit den Raubarbeiten beauftragen Personen dürfen sich im Arbeitsbereich nicht aufhalten.