Gesetze / BNDG · BGBl I 1990, 2954, 2979
Gesetz über den Bundesnachrichtendienst
93 Normen · ausgefertigt 20.12.1990 · 63 zitierende Entscheidungen · letzte Änderung 07.12.2025 · Änderungen →
Meistzitierte Normen
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Inhaltsübersicht
- Amtliche Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1 · Organisation, Aufgaben und allgemeine Befugnisse
- § 1Organisation und Aufgaben
- § 2Befugnisse
- § 3Besondere Auskunftsverlangen
- § 4Besondere Auskunftsverlangen zu Bestandsdaten
- § 5Besondere Formen der Datenerhebung
- Abschnitt 2 · Weiterverarbeitung von Daten
- § 6Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten
- § 7Berichtigung, Löschung und Verarbeitungseinschränkung personenbezogener Daten
- § 8Dateianordnungen
- § 9Auskunft an den Betroffenen
- Abschnitt 3 · Übermittlung von Daten und gemeinsame Dateien
- Unterabschnitt 1 · Allgemeine Vorschriften bei der Übermittlung von personenbezogenen Daten durch den Bundesnachrichtendienst
- § 9aZweckbindung der Übermittlung personenbezogener Daten
- § 9bProtokollierung der Übermittlung
- § 9cVerbundene personenbezogene Daten
- § 9dPflicht zur Übermittlung vervollständigter oder berichtigter Daten
- § 9eVerbot der Übermittlung
- § 9fSchutz von minderjährigen Personen bei Übermittlungen an inländische Stellen
- § 9gSchutz von minderjährigen Personen bei Übermittlungen an ausländische Stellen und an über- oder zwischenstaatliche Stellen
- § 9hÜbermittlung zum Schutz der betroffenen Person
- Unterabschnitt 2 · Datenübermittlung an den Bundenachrichtendienst und Übermittlung von personenbezogenen Daten aus allgemein zugänglichen Quellen durch den Bundesnachrichtendienst
- § 10Übermittlung von personenbezogenen Daten an den Bundesnachrichtendienst
- § 10aÜbermittlung von personenbezogenen Daten aus allgemein zugänglichen Quellen
- Unterabschnitt 3 · Übermittlung von personenbezogenen Daten aus nicht allgemein zugänglichen Quellen an inländische Stellen
- § 11Übermittlung an inländische Nachrichtendienste
- § 11aÜbermittlung an inländische Strafverfolgungsbehörden
- § 11bÜbermittlung an inländische öffentliche Stellen
- § 11cÜbermittlung an nicht öffentliche inländische Stellen
- § 11dÜbermittlung von personenbezogenen Daten aus einer Vertraulichkeitsbeziehung an inländische Stellen
- Unterabschnitt 4 · Übermittlung von personenbezogenen Daten aus nicht allgemein zugänglichen Quellen an ausländische Stellen sowie an über- oder zwischenstaatliche Stellen
- § 11eÜbermittlung an ausländische öffentliche Stellen und an über- oder zwischenstaatliche Stellen
- § 11fÜbermittlung an nicht öffentliche ausländische Stellen
- § 11gÜbermittlung von personenbezogenen Daten aus einer Vertraulichkeitsbeziehung an ausländische Stellen sowie über- oder zwischenstaatliche Stellen
- Unterabschnitt 5 · Gemeinsame Dateien
- § 12Projektbezogene gemeinsame Dateien mit inländischen öffentlichen Stellen
- § 13Gemeinsame Dateien mit ausländischen öffentlichen Stellen
- § 14Führung gemeinsamer Dateien durch den Bundesnachrichtendienst mit ausländischen öffentlichen Stellen
- § 15Dateianordnung bei gemeinsamen Dateien mit ausländischen öffentlichen Stellen
- § 16Eingabe in und Zugriff auf die vom Bundesnachrichtendienst geführten gemeinsamen Dateien mit ausländischen öffentlichen Stellen
- § 17Beteiligung an gemeinsamen Dateien mit ausländischen öffentlichen Stellen
- § 18(weggefallen)
- Abschnitt 4 · Technische Aufklärung
- Unterabschnitt 1 · Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der strategischen Ausland-Fernmeldeaufklärung
- § 19Strategische Ausland-Fernmeldeaufklärung
- § 20Besondere Formen der strategischen Ausland-Fernmeldeaufklärung
- § 21Schutz von Vertraulichkeitsbeziehungen
- § 22Kernbereichsschutz
- § 23Anordnung
- § 24Eignungsprüfung
- § 25Pflichten der Anbieter von Telekommunikationsdiensten, Entschädigung
- § 26Verarbeitung von personenbezogenen Verkehrsdaten
- § 27Auswertung der Daten und Prüfpflichten
- § 28Datenerhebung durch eine ausländische öffentliche Stelle
- Unterabschnitt 2 · (weggefallen)
- (XXXX) §§ 29 und 30(weggefallen)
- Unterabschnitt 3 · Kooperationen im Rahmen der strategischen Ausland-Fernmeldeaufklärung
- § 31Kooperationen mit ausländischen öffentlichen Stellen
- § 32Verarbeitung von selektierten personenbezogenen Daten im Rahmen von Kooperationen
- § 33Verarbeitung von unselektierten personenbezogenen Verkehrsdaten im Rahmen von Kooperationen
- Unterabschnitt 4 · Besondere Formen der technischen Aufklärung
- § 34Eingriff in informationstechnische Systeme von Ausländern im Ausland
- § 35Schutz von Vertraulichkeitsbeziehungen
- § 36Kernbereichsschutz
- § 37Anordnung
- (XXXX) §§ 38 und 39(weggefallen)
- Unterabschnitt 5 · Unabhängige Rechtskontrolle
- § 40Ausübung der unabhängigen Rechtskontrolle
- § 41Unabhängiger Kontrollrat
- § 42Zuständigkeit des gerichtsähnlichen Kontrollorgans; Vorlagepflicht des Bundesnachrichtendienstes
- § 43Besetzung des gerichtsähnlichen Kontrollorgans; Wahl der Mitglieder; Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten und der Vizepräsidentin oder des Vizepräsidenten des Unabhängigen Kontrollrates
- § 44Rechtsstellung und Ernennung der Mitglieder des gerichtsähnlichen Kontrollorgans
- § 45Amtszeit der Mitglieder des gerichtsähnlichen Kontrollorgans; Ruhestand
- § 46Besoldung der Mitglieder des gerichtsähnlichen Kontrollorgans
- § 47Weitere Rechte und Pflichten der Mitglieder des gerichtsähnlichen Kontrollorgans
- § 48Amtsbezeichnungen
- § 49Spruchkörper des gerichtsähnlichen Kontrollorgans; Beschlussfassung
- § 50Leitung des administrativen Kontrollorgans
- § 51Zuständigkeit des administrativen Kontrollorgans
- § 52Beanstandungen
- § 53Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unabhängigen Kontrollrates
- § 54Geheimhaltung; Aussagegenehmigung
- § 55Bericht des Unabhängigen Kontrollrates an das Parlamentarische Kontrollgremium
- § 56Pflicht des Bundesnachrichtendienstes zur Unterstützung
- § 57Personal- und Sachausstattung; Personalverwaltung
- § 58Austausch zwischen dem Parlamentarischen Kontrollgremium und dem Unabhängigen Kontrollrat; Zusammenarbeit zwischen dem Unabhängigen Kontrollrat, der G 10-Kommission und der oder dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Unterabschnitt 6 · Mitteilungen und Evaluierung
- § 59Mitteilung an Betroffene und Benachrichtigungspflichten
- § 60Mitteilungsverbote
- § 61Evaluierung
- § 62Dienstvorschriften
- Abschnitt 5 · Gemeinsame Bestimmungen
- § 63Unabhängige Datenschutzkontrolle
- § 64Anwendung des Bundesdatenschutzgesetzes
- § 65Politische Unterrichtung und Information der Öffentlichkeit
- Abschnitt 6 · Sicherung von Verschlusssachen im Bundesnachrichtendienst
- Unterabschnitt 1 · Befugnisse, Durchführung und Anordnung
- § 65aMaßnahmen zur Sicherung von Verschlusssachen; Mitwirkungspflicht
- § 65bKontrolle und Durchsuchung von Personen, Taschen und Fahrzeugen zur Sicherung von Verschlusssachen
- § 65cKontrolle und Durchsuchung von Räumen zur Sicherung von Verschlusssachen
- § 65dIT-Kontrollen zur Sicherung von Verschlusssachen
- § 65eAnordnung von Maßnahmen zur Sicherung von Verschlusssachen
- § 65fDurchführung von Maßnahmen zur Sicherung von Verschlusssachen; Begriffsbestimmung
- Unterabschnitt 2 · Verarbeitung und Übermittlung von personenbezogenen Daten aus Maßnahmen zur Sicherung von Verschlusssachen
- § 65gKennzeichnung, Speicherung, Löschung und Zweckbindung
- § 65hSchutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung
- § 65iPersonenbezogene Daten aus Vertraulichkeitsbeziehungen
- § 65jSchutz von minderjährigen Personen
- § 65kProtokollierung
- § 65lÜbermittlung von personenbezogenen Daten aus Maßnahmen zur Sicherung von Verschlusssachen
- Abschnitt 7 · Straf- und Bußgeldvorschriften
- § 66Strafvorschriften
- § 67Bußgeldvorschriften
- Abschnitt 8 · Schlussvorschriften
- § 68Einschränkung von Grundrechten
- § 69Übergangsvorschriften
Änderungsverlauf
- 07.12.2025 — 1 Norm geändert · § 24 neueste Änderung
- 17.05.2024 — 2 Normen geändert · §§ 4, 19
- 09.01.2024 — 41 Normen geändert · §§ 1, 2, 6, 9 und 37 weitere
- 25.02.2022 — 1 Norm geändert · § 69
- 01.01.2022 — 57 Normen geändert · §§ 1, 3, 4, 5 und 53 weitere
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.