Gesetze / BND-Gesetz

BNDG

§ 61 Evaluierung

Stand: 01.01.2022

Bund

Der Unabhängige Kontrollrat erstellt alle fünf Jahre einen Bericht zur Evaluierung der Effektivität seiner Kontrolltätigkeit und übermittelt diesen dem Parlamentarischen Kontrollgremium. Das Bundeskanzleramt erhält vorab die Gelegenheit zur Stellungnahme zu diesem Bericht.

§ 60 § 62