§ 53 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unabhängigen Kontrollrates
Stand: 24.04.2021
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unabhängigen Kontrollrates müssen deutsche Staatsangehörige sein und haben sich einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz zu unterziehen.