Gesetze / AusbauBAusbV · BGBl I 2024, Nr. 179, 222
Verordnung über die Berufsausbildung in Ausbauberufen
102 Normen · ausgefertigt 03.06.2024 · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Amtliche Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1 · Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
- § 1Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe
- § 2Dauer der Berufsausbildungen
- § 3Gegenstand der Berufsausbildungen und Ausbildungsrahmenpläne
- § 4Struktur der Berufsausbildung zum Ausbaufacharbeiter und zur Ausbaufacharbeiterin sowie Ausbildungsberufsbild
- § 5Struktur der Berufsausbildung zum Zimmerer und zur Zimmerin sowie Ausbildungsberufsbild
- § 6Struktur der Berufsausbildung zum Stuckateur und zur Stuckateurin sowie Ausbildungsberufsbild
- § 7Struktur der Berufsausbildung zum Fliesen-, Platten- und Mosaikleger und zur Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerin sowie Ausbildungsberufsbild
- § 8Struktur der Berufsausbildung zum Estrichleger und zur Estrichlegerin sowie Ausbildungsberufsbild
- § 9Struktur der Berufsausbildung zum Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer und zur Wärme-, Kälte- und Schallschutzisoliererin sowie Ausbildungsberufsbild
- § 10Struktur der Berufsausbildung zum Trockenbaumonteur und zur Trockenbaumonteurin sowie Ausbildungsberufsbild
- § 11Berufsausbildung in überbetrieblichen Ausbildungsstätten
- § 12Ausbildungsplan
- Abschnitt 2 · Berufsausbildung zum Ausbaufacharbeiter und zur Ausbaufacharbeiterin
- Unterabschnitt 1 · Zwischenprüfung
- § 13Zeitpunkt
- § 14Inhalt
- § 15Prüfungsbereich
- Unterabschnitt 2 · Gesellen- oder Abschlussprüfung
- § 16Zeitpunkt
- § 17Inhalt
- § 18Prüfungsbereiche
- § 19Prüfungsbereich „Herstellen von Baukörpern“
- § 20Prüfungsbereich „Durchführen von Ausbauarbeiten“
- § 21Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
- § 22Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellen- oder Abschlussprüfung
- § 23Mündliche Ergänzungsprüfung
- Abschnitt 3 · Berufsausbildung zum Zimmerer und zur Zimmerin
- Unterabschnitt 1 · Gesellen- oder Abschlussprüfung
- § 24Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
- § 25Inhalt des Teiles 1
- § 26Prüfungsbereich des Teiles 1
- § 27Inhalt des Teiles 2
- § 28Prüfungsbereiche des Teiles 2
- § 29Prüfungsbereich „Herstellen von Holzbauteilen“
- § 30Prüfungsbereich „Durchführen von Dachkonstruktionsarbeiten“
- § 31Prüfungsbereich „Durchführen von Holzkonstruktionsarbeiten“
- § 32Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
- § 33Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellen- oder Abschlussprüfung
- § 34Mündliche Ergänzungsprüfung
- Unterabschnitt 2 · Weitere Berufsausbildungen
- § 35Befreiung von Teil 1 der Gesellen- oder Abschlussprüfung und Anrechnung von Ausbildungszeiten
- § 36Erwerb des Abschlusses zum Ausbaufacharbeiter und zur Ausbaufacharbeiterin nach nichtbestandener Gesellen- oder Abschlussprüfung zum Zimmerer und zur Zimmerin
- Abschnitt 4 · Berufsausbildung zum Stuckateur und zur Stuckateurin
- Unterabschnitt 1 · Gesellen- oder Abschlussprüfung
- § 37Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
- § 38Inhalt des Teiles 1
- § 39Prüfungsbereich des Teiles 1
- § 40Inhalt des Teiles 2
- § 41Prüfungsbereiche des Teiles 2
- § 42Prüfungsbereich „Herstellen von Stuck-, Putzflächen und Wärmedämmung“
- § 43Prüfungsbereich „Durchführen von Stuck- und Putzarbeiten“
- § 44Prüfungsbereich „Durchführen von Trockenbauarbeiten“
- § 45Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
- § 46Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellen- oder Abschlussprüfung
- § 47Mündliche Ergänzungsprüfung
- Unterabschnitt 2 · Weitere Berufsausbildungen
- § 48Befreiung von Teil 1 der Gesellen- oder Abschlussprüfung und Anrechnung von Ausbildungszeiten
- § 49Erwerb des Abschlusses zum Ausbaufacharbeiter und zur Ausbaufacharbeiterin nach nichtbestandener Gesellen- oder Abschlussprüfung zum Stuckateur und zur Stuckateurin
- Abschnitt 5 · Berufsausbildung zum Fliesen-, Platten- und Mosaikleger und zur Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerin
- Unterabschnitt 1 · Gesellen- oder Abschlussprüfung
- § 50Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
- § 51Inhalt des Teiles 1
- § 52Prüfungsbereich des Teiles 1
- § 53Inhalt des Teiles 2
- § 54Prüfungsbereiche des Teiles 2
- § 55Prüfungsbereich „Herstellen von Belägen aus Fliesen, Platten oder Mosaiken“
- § 56Prüfungsbereich „Durchführen von Wandbelagsarbeiten“
- § 57Prüfungsbereich „Durchführen von Bodenbelagsarbeiten“
- § 58Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
- § 59Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellen- oder Abschlussprüfung
- § 60Mündliche Ergänzungsprüfung
- Unterabschnitt 2 · Weitere Berufsausbildungen
- § 61Befreiung von Teil 1 der Gesellen- oder Abschlussprüfung und Anrechnung von Ausbildungszeiten
- § 62Erwerb des Abschlusses zum Ausbaufacharbeiter und zur Ausbaufacharbeiterin nach nichtbestandener Gesellen- oder Abschlussprüfung zum Fliesen-, Platten- und Mosaikleger und zur Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerin
- Abschnitt 6 · Berufsausbildung zum Estrichleger und zur Estrichlegerin
- Unterabschnitt 1 · Gesellen- oder Abschlussprüfung
- § 63Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
- § 64Inhalt des Teiles 1
- § 65Prüfungsbereich des Teiles 1
- § 66Inhalt des Teiles 2
- § 67Prüfungsbereiche des Teiles 2
- § 68Prüfungsbereich „Herstellen und Einbauen von Estrichen und Verlegen von Bodenbelägen“
- § 69Prüfungsbereich „Durchführen von Estricharbeiten“
- § 70Prüfungsbereich „Durchführen von Bodenbelagsarbeiten“
- § 71Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
- § 72Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellen- oder Abschlussprüfung
- § 73Mündliche Ergänzungsprüfung
- Unterabschnitt 2 · Weitere Berufsausbildungen
- § 74Befreiung von Teil 1 der Gesellen- oder Abschlussprüfung und Anrechnung von Ausbildungszeiten
- § 75Erwerb des Abschlusses zum Ausbaufacharbeiter und zur Ausbaufacharbeiterin nach nichtbestandener Gesellen- oder Abschlussprüfung zum Estrichleger und zur Estrichlegerin
- Abschnitt 7 · Berufsausbildung zum Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer und zur Wärme-, Kälte- und Schallschutzisoliererin
- Unterabschnitt 1 · Gesellen- oder Abschlussprüfung
- § 76Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
- § 77Inhalt des Teiles 1
- § 78Prüfungsbereich des Teiles 1
- § 79Inhalt des Teiles 2
- § 80Prüfungsbereiche des Teiles 2
- § 81Prüfungsbereich „Herstellen von Formstücken und Dämmungen“
- § 82Prüfungsbereich „Durchführen von Energieeffizienzmaßnahmen“
- § 83Prüfungsbereich „Durchführen von Ummantelungsarbeiten“
- § 84Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
- § 85Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellen- oder Abschlussprüfung
- § 86Mündliche Ergänzungsprüfung
- Unterabschnitt 2 · Weitere Berufsausbildungen
- § 87Befreiung von Teil 1 der Gesellen- oder Abschlussprüfung und Anrechnung von Ausbildungszeiten
- § 88Erwerb des Abschlusses zum Ausbaufacharbeiter und zur Ausbaufacharbeiterin nach nichtbestandener Gesellen- oder Abschlussprüfung zum Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer und zur Wärme-, Kälte- und Schallschutzisoliererin
- Abschnitt 8 · Berufsausbildung zum Trockenbaumonteur und zur Trockenbaumonteurin
- Unterabschnitt 1 · Abschlussprüfung
- § 89Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
- § 90Inhalt des Teiles 1
- § 91Prüfungsbereich des Teiles 1
- § 92Inhalt des Teiles 2
- § 93Prüfungsbereiche des Teiles 2
- § 94Prüfungsbereich „Herstellen von Trockenbaukonstruktionen“
- § 95Prüfungsbereich „Durchführen von Trockenbaukonstruktionsarbeiten“
- § 96Prüfungsbereich „Durchführen von Sanierungsarbeiten und Instandsetzungsarbeiten“
- § 97Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
- § 98Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
- § 99Mündliche Ergänzungsprüfung
- Unterabschnitt 2 · Weitere Berufsausbildungen
- § 100Befreiung von Teil 1 der Abschlussprüfung und Anrechnung von Ausbildungszeiten
- § 101Erwerb des Abschlusses zum Ausbaufacharbeiter und zur Ausbaufacharbeiterin nach nichtbestandener Abschlussprüfung zum Trockenbaumonteur und zur Trockenbaumonteurin
- Abschnitt 9 · Schlussvorschriften
- § 102Übergangsregelung für Ausbaufacharbeiter und Ausbaufacharbeiterinnen
- Anlage 1(zu § 3 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 2) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Ausbaufacharbeiter und zur Ausbaufacharbeiterin im Schwerpunkt Zimmererarbeiten sowie zum Zimmerer und zur Zimmerin
- Anlage 2(zu § 3 Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 3) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Ausbaufacharbeiter und zur Ausbaufacharbeiterin im Schwerpunkt Stuckateurarbeiten sowie zum Stuckateur und zur Stuckateurin
- Anlage 3(zu § 3 Absatz 1 Nummer 3 und Absatz 4) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Ausbaufacharbeiter und zur Ausbaufacharbeiterin im Schwerpunkt Fliesen-, Platten- und Mosaikarbeiten sowie zum Fliesen-, Platten- und Mosaikleger und zur Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerin
- Anlage 4(zu § 3 Absatz 1 Nummer 4 und Absatz 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Ausbaufacharbeiter und zur Ausbaufacharbeiterin im Schwerpunkt Estricharbeiten sowie zum Estrichleger und zur Estrichlegerin
- Anlage 5(zu § 3 Absatz 1 Nummer 5 und Absatz 6) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Ausbaufacharbeiter und zur Ausbaufacharbeiterin im Schwerpunkt Wärme-, Kälte- und Schallschutzarbeiten sowie zum Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer und zur Wärme-, Kälte- und Schallschutzisoliererin
- Anlage 6(zu § 3 Absatz 1 Nummer 6 und Absatz 7) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Ausbaufacharbeiter und zur Ausbaufacharbeiterin im Schwerpunkt Trockenbauarbeiten sowie zum Trockenbaumonteur und zur Trockenbaumonteurin