Gesetze / Ausbauberufeausbildungsverordnung
AusbauBAusbV§ 93 Prüfungsbereiche des Teiles 2
Stand: 01.08.2026
Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
„Herstellen von Trockenbaukonstruktionen“,
2.
„Durchführen von Trockenbaukonstruktionsarbeiten“,
3.
„Durchführen von Sanierungsarbeiten und Instandsetzungsarbeiten“ sowie
4.
„Wirtschafts- und Sozialkunde“.