Übernehmen von Arbeitsaufträgen und kundenorientierte Kommunikation,
2.
Planen, Vorbereiten und Organisieren von Arbeitsaufgaben,
3.
Einrichten, Sichern, Unterhalten und Räumen von Baustellen,
4.
Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Maschinen und Anlagen,
5.
Prüfen, Lagern und Auswählen von Baustoffen und Bauhilfsstoffen,
6.
Lesen und Anwenden von Plänen und Zeichnungen, Anfertigen von Skizzen, auch digital,
7.
Durchführen von Messungen mittels sowohl analoger als auch digitaler Messgeräte,
8.
Bearbeiten von Holz und Holzwerkstoffen sowie Herstellen von Holzbauteilen,
9.
Herstellen von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton,
10.
Herstellen von Baukörpern aus Steinen,
11.
Durchführen von Energieeffizienzmaßnahmen sowie Maßnahmen zum Schall- und Brandschutz in und an Bauwerken und Bauteilen,
12.
Herstellen von Putzen,
13.
Herstellen von Estrichen,
14.
Ansetzen und Verlegen von Fliesen und Platten,
15.
Herstellen von Bauteilen im Trockenbau,
16.
Umbauen und Rückbauen von Baukörpern,
17.
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen und Übergeben der Leistungen,
18.
Prüfen, Bewerten und Vorbereiten von Untergründen,
19.
Berücksichtigen von Zunft und Brauchtümern,
20.
Herstellen von Holzkonstruktionen,
21.
Herstellen von Unterkonstruktionen und Bekleidungen,
22.
Herstellen, Einbauen und Befestigen von Bauteilen sowie
23.
Sanieren und Instandhalten von Holzkonstruktionen.
Die Vermittlung der Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach Satz 1 Nummer 9 bis 16 erfolgt im Zusammenhang mit der Vermittlung anderer Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten des Ausbildungsberufs Zimmerer und Zimmerin.