Gesetze / Ausbauberufeausbildungsverordnung
AusbauBAusbV§ 18 Prüfungsbereiche
Stand: 01.08.2026
Die Gesellen- oder Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
„Herstellen von Baukörpern“,
2.
„Durchführen von Ausbauarbeiten“ sowie
3.
„Wirtschafts- und Sozialkunde“.