Gesetze / Landesrecht Sachsen / SOFS · SächsGVBl. 2004 Nr. 10, S. 317, Fsn-Nr. 710-1.46/2

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Förderschulen im Freistaat Sachsen

44 Normen · ausgefertigt 03.08.2004 · Änderungen

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Geltungsbereich
  3. § 2 Aufgabe der Förderschulen und Förderzentren
  4. § 3 Aufgabe und Aufbau der Schule mit Förderschwerpunkt Sehen
  5. § 4 Aufgabe und Aufbau der Schule mit dem Förderschwerpunkt Hören
  6. § 5 Aufgabe und Aufbau der Schule mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
  7. § 6 Aufgabe und Aufbau der Schule mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung
  8. § 7 Aufgabe und Aufbau der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen
  9. § 8 Aufgabe und Aufbau der Schule mit dem Förderschwerpunkt Sprache
  10. § 9 Aufgabe und Aufbau der Schule mit Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung
  11. § 10 Aufgabe der Klinik- und Krankenhausschule
  12. § 11 Beratungsstellen
  13. § 12 (weggefallen)
  14. § 13 Beratung und Verfahren und zur Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf
  15. § 14 Anmeldung und Aufnahme
  16. § 14a Schuleingangsphase
  17. § 14b Bildungsberatung
  18. § 15 Wechsel des Förderschwerpunktes
  19. § 16 Wechsel an eine andere allgemeinbildende Schule, Bildungsempfehlung
  20. § 17 Förderplanung, Überprüfung auf Fortbestehen sonderpädagogischen Förderbedarfs
  21. § 18 Klassen- und Gruppenbildung
  22. § 19 Unterrichtszeit
  23. § 20 Schuljahr, Ferien, unterrichtsfreie Tage
  24. § 20a Nutzung privater mobiler Endgeräte in der Primarstufe
  25. § 21 Aufsicht
  26. § 22 Pflicht- und Wahlbereich
  27. § 23 Individuelle sonderpädagogische Förderung
  28. § 23a Berufs- und Studienorientierung
  29. § 24 Grundlagen der Leistungsbewertung
  30. § 25 Bewertung von Leistungen, Betragen, Fleiß, Mitarbeit und Ordnung
  31. § 26 Leistungsnachweise
  32. § 26a Organisation und Durchführung der Leistungsnachweise
  33. § 27 Hausaufgaben
  34. § 27a Täuschungen
  35. § 28 Halbjahresinformationen und Halbjahreszeugnisse
  36. § 29 Zeugnisse
  37. § 30 Versetzungsbestimmungen und freiwillige Wiederholung
  38. § 31 Mehrmalige Nichtversetzung
  39. § 32 Freiwillige Verlängerung des Schulbesuchs und Höchstverweildauer
  40. § 33 Prüfungen zum Erwerb des Real- und Hauptschulabschlusses
  41. § 34 Erwerb des Hauptschulabschlusses oder eines dem Hauptschulabschluss gleichgestellten Abschlusses an der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen
  42. § 34a Erwerb eines dem Hauptschulabschluss gleichgestellten Abschlusses in Klassen zur Erlangung der Berufsreife
  43. § 34b Erwerb des erfolgreichen Abschlusses im Förderschwerpunkt Lernen und im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
  44. § 35 Zustimmung
  45. § 36 Zuständigkeit