Gesetze / Landesrecht Sachsen / SOFS · SächsGVBl. 2004 Nr. 10, S. 317, Fsn-Nr. 710-1.46/2
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Förderschulen im Freistaat Sachsen
44 Normen · ausgefertigt 03.08.2004 · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Aufgabe der Förderschulen und Förderzentren
- § 3 Aufgabe und Aufbau der Schule mit Förderschwerpunkt Sehen
- § 4 Aufgabe und Aufbau der Schule mit dem Förderschwerpunkt Hören
- § 5 Aufgabe und Aufbau der Schule mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
- § 6 Aufgabe und Aufbau der Schule mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung
- § 7 Aufgabe und Aufbau der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen
- § 8 Aufgabe und Aufbau der Schule mit dem Förderschwerpunkt Sprache
- § 9 Aufgabe und Aufbau der Schule mit Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung
- § 10 Aufgabe der Klinik- und Krankenhausschule
- § 11 Beratungsstellen
- § 12 (weggefallen)
- § 13 Beratung und Verfahren und zur Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf
- § 14 Anmeldung und Aufnahme
- § 14a Schuleingangsphase
- § 14b Bildungsberatung
- § 15 Wechsel des Förderschwerpunktes
- § 16 Wechsel an eine andere allgemeinbildende Schule, Bildungsempfehlung
- § 17 Förderplanung, Überprüfung auf Fortbestehen sonderpädagogischen Förderbedarfs
- § 18 Klassen- und Gruppenbildung
- § 19 Unterrichtszeit
- § 20 Schuljahr, Ferien, unterrichtsfreie Tage
- § 20a Nutzung privater mobiler Endgeräte in der Primarstufe
- § 21 Aufsicht
- § 22 Pflicht- und Wahlbereich
- § 23 Individuelle sonderpädagogische Förderung
- § 23a Berufs- und Studienorientierung
- § 24 Grundlagen der Leistungsbewertung
- § 25 Bewertung von Leistungen, Betragen, Fleiß, Mitarbeit und Ordnung
- § 26 Leistungsnachweise
- § 26a Organisation und Durchführung der Leistungsnachweise
- § 27 Hausaufgaben
- § 27a Täuschungen
- § 28 Halbjahresinformationen und Halbjahreszeugnisse
- § 29 Zeugnisse
- § 30 Versetzungsbestimmungen und freiwillige Wiederholung
- § 31 Mehrmalige Nichtversetzung
- § 32 Freiwillige Verlängerung des Schulbesuchs und Höchstverweildauer
- § 33 Prüfungen zum Erwerb des Real- und Hauptschulabschlusses
- § 34 Erwerb des Hauptschulabschlusses oder eines dem Hauptschulabschluss gleichgestellten Abschlusses an der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen
- § 34a Erwerb eines dem Hauptschulabschluss gleichgestellten Abschlusses in Klassen zur Erlangung der Berufsreife
- § 34b Erwerb des erfolgreichen Abschlusses im Förderschwerpunkt Lernen und im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
- § 35 Zustimmung
- § 36 Zuständigkeit