Gesetze / Landesrecht Sachsen / Schulordnung Förderschulen
SOFS§ 8 Aufgabe und Aufbau der Schule mit dem Förderschwerpunkt Sprache
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SOFS/8#abs-1 (1) Die Schule mit dem Förderschwerpunkt Sprache unterrichtet und begleitet Schülerinnen und Schüler, deren Fähigkeit zur Kommunikation und zur sprachlichen Erschließung von Bildungsgegenständen aufgrund von Störungen in der Sprachentwicklung oder im Redefluss oder aufgrund von schwerwiegenden Sprach-, Sprech- und Stimmstörungen so beträchtlich eingeschränkt sind, dass sie einer vertieften und ganzheitlichen Förderung bedürfen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SOFS/8#abs-2 (2) Die Schule mit dem Förderschwerpunkt Sprache umfasst die Klassenstufen 1 bis 4. Der Unterricht erfolgt nach den Lehrplänen für die Grundschule; § 3 Absatz 3 Satz 5 gilt entsprechend.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SOFS/8#abs-3 (3) Mit Zustimmung der Schulaufsichtsbehörde können an der Schule mit dem Förderschwerpunkt Sprache die Klassenstufen 5 und 6 eingerichtet werden. Der Unterricht erfolgt nach den Lehrplänen für die Oberschule; § 3 Absatz 3 Satz 5 gilt entsprechend.