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SOFS

§ 4 Aufgabe und Aufbau der Schule mit dem Förderschwerpunkt Hören

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SOFS/4#abs-1 (1) Die Schule mit dem Förderschwerpunkt Hören unterrichtet und begleitet Schülerinnen und Schüler, die sonderpädagogischer Hilfe bedürfen, damit die verschiedenen Sprachformen aufgebaut, Kommunikationsformen entwickelt, die auditive Wahrnehmung gefördert und schulische Lernprozesse bewältigt werden.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SOFS/4#abs-2 (2) Die Schule mit dem Förderschwerpunkt Hören gliedert sich in

1. den Grundschulteil,

2. den Oberschulteil,

3. Klassen für Schülerinnen und Schüler mit gleichzeitigem Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen und

4. Klassen für Schülerinnen und Schüler mit gleichzeitigem Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SOFS/4#abs-3 (3) § 3 Absatz 3 gilt entsprechend.

§ 3 § 5