Gesetze / Landesrecht Sachsen / Schulordnung Förderschulen
SOFS§ 9 Aufgabe und Aufbau der Schule mit Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SOFS/9#abs-1 (1) Die Schule mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung unterrichtet und begleitet Schülerinnen und Schüler mit umfassenden und lang andauernden Beeinträchtigungen im emotionalen Erleben und sozialen Handeln, die sie in der Begegnung und Auseinandersetzung mit den Anforderungen an das schulische Lernen erheblich einschränken. Der Förderbedarf dieser Schülerinnen und Schüler soll von medizinischen und therapeutischen Fachdiensten unterstützt werden und muss
1. Folge von Entwicklungsstörungen oder psychosozialen Belastungen sein, der durch besondere Fördermaßnahmen wieder abgebaut werden kann, oder
2. auch oder ausschließlich auf soziokulturelle Einflüsse zurückzuführen sein, die öffentliche oder freie Jugendhilfe soll bereits Hilfen zur Erziehung im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe leisten.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SOFS/9#abs-2 (2) Die Schule mit Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung umfasst die Klassenstufen 1 bis 4. Der Unterricht erfolgt nach den Lehrplänen für die Grundschule; § 3 Absatz 3 Satz 5 gilt entsprechend.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SOFS/9#abs-3 (3) Mit Zustimmung der Schulaufsichtsbehörde können an der Schule mit Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung die Klassenstufen 5 bis 10 sowie Klassen der Klassenstufen 1 bis 9 für Schülerinnen und Schüler mit gleichzeitigem Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen eingerichtet werden. Der Unterricht in den Klassenstufen 5 bis 10 erfolgt nach den Lehrplänen für die Oberschule; § 3 Absatz 3 Satz 5 gilt entsprechend. Die Abschlüsse der Oberschule können erworben werden. Der Unterricht in den Klassenstufen 1 bis 9 für Schülerinnen und Schüler mit gleichzeitigem Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen erfolgt nach den Lehrplänen für die Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen.