Gesetze / Landesrecht Sachsen / Schulordnung Förderschulen
SOFS§ 31 Mehrmalige Nichtversetzung
Stand: 26.08.2026
Bei Schülerinnen und Schülern der Förderschule, die aus einer Klassenstufe, die sie wiederholt haben, wiederum nicht versetzt werden können, ist die Einleitung des Verfahrens nach § 15 rechtzeitig zu prüfen.