Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GV. NRW. S. 274

Wahlordnung zum Landespersonalvertretungsgesetz

53 Normen · Ausgangsfassung vom 20.05.1986 · 17 zitierende Entscheidungen · Änderungen →

Meistzitierte Normen

Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. Erstes Kapitel Wahl des Personalrats
  3. Erster Abschnitt Gemeinsame Vorschriften über Vorbereitung und Durchführung der Wahl
  4. § 1 Wahlvorstand, Wahlhelfer
  5. § 1a Video- und Telefonkonferenzen
  6. § 1b Elektronische Kommunikation
  7. § 2 Feststellung der Beschäftigtenzahl,Wählerverzeichnis
  8. § 3 Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis
  9. § 4 Vorabstimmungen
  10. § 5 Ermittlung der Zahl der zuwählenden Personalratsmitglieder;Verteilung der Sitze auf dieGruppen
  11. § 6 Wahlausschreiben
  12. § 7 Wahlvorschläge, Einreichungsfrist
  13. § 8 Inhalt der Wahlvorschläge
  14. § 9 Behandlung der Wahlvorschläge,ungültige Wahlvorschläge
  15. § 10 Nachfrist für die Einreichungvon Wahlvorschlägen
  16. § 11 Bezeichnung der Wahlvorschläge
  17. § 12 Bekanntgabe der Wahlvorschläge
  18. § 13 Sitzungsniederschriften
  19. § 14 Ausübung des Wahlrechts;Stimmzettel, ungültige Stimmen
  20. § 15 Wahlhandlung
  21. § 16 Schriftliche Stimmabgabe
  22. § 17 Behandlung der schriftlichabgegebenen Stimmen
  23. § 18 Schriftliche Stimmabgabe insonstigen Fällen
  24. § 19 Feststellung des Wahlergebnisses
  25. § 20 Wahlniederschrift
  26. § 21 Benachrichtigung der gewähltenBewerber und Bekanntmachung
  27. § 22 Aufbewahrung der Wahlunterlagen
  28. Zweiter Abschnitt Besondere Vorschriften
  29. Erster Unterabschnitt Wahlverfahren bei Vorliegen mehrerer Wahlvorschläge (Verhältniswahl)
  30. § 23 Voraussetzungen für Verhältniswahl;Stimmzettel, Stimmabgabe
  31. § 24 Ermittlung der gewähltenGruppenvertreter bei Gruppenwahl
  32. § 25 Ermittlung der gewähltenGruppenvertreter beigemeinsamer Wahl
  33. Zweiter Unterabschnitt Wahlverfahren bei Vorliegen eines Wahlvorschlags und bei Wahl eines Personalratsmitglieds oder eines Gruppenvertreters (Personenwahl)
  34. § 26 Voraussetzungen für Personenwahl;Stimmzettel, Stimmabgabe
  35. § 27 Ermittlung der gewählten Bewerber
  36. Zweites Kapitel Wahl der Stufenvertretungen
  37. Erster Abschnitt Wahl des Bezirkspersonalrats
  38. § 28 Entsprechende Anwendung derVorschriften über die Wahldes Personalrats
  39. § 29 Leitung der Wahl
  40. § 30 Feststellung der Beschäftigtenzahl;Wählerverzeichnis
  41. § 31 Ermittlung der Zahl der zu wählendenBezirkspersonalratsmitglieder
  42. § 32 Gleichzeitige Wahl
  43. § 33 Wahlausschreiben
  44. § 34 Stimmabgabe, Stimmzettel
  45. § 35 Feststellung und Bekanntmachungdes Wahlergebnisses
  46. Zweiter Abschnitt Wahl des Hauptpersonalrats
  47. § 36 Entsprechende Anwendung derVorschriften über die Wahl desBezirkspersonalrats
  48. § 37 Leitung der Wahl
  49. § 38 Durchführung der Wahl
  50. Drittes Kapitel Wahl des Gesamtpersonalrats
  51. § 39 Entsprechende Anwendung derVorschriften über die Wahldes Personalrats
  52. Viertes Kapitel Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretungen
  53. Erster Abschnitt Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung
  54. § 40 Vorbereitung und Durchführung der Wahl
  55. Zweiter Abschnitt Wahl der Jugend- und Auszubildendenstufenvertretung und der Gesamtjugend- und Auszubildendenvertretung
  56. § 41 Vorbereitung und Durchführungder Wahl
  57. Fünftes Kapitel Sondervorschriften
  58. Erster Abschnitt Polizei
  59. § 42 (aufgehoben)
  60. Zweiter Abschnitt Lehrkräfte
  61. § 43 Wahl der Lehrkräfte-Personalvertretungen in den Fällen des § 87 Absatz 1 und 2 Satz 1 LPVG
  62. § 44 Wahl der Lehrkräfte-Personalvertretungen in den Fällen des § 87 Absatz 2 Satz 2 LPVG
  63. Dritter Abschnitt Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare im juristischen Vorbereitungsdienst
  64. § 45 Wahl der Personalräte
  65. § 46 Wahl des Bezirkspersonalrats
  66. Sechstes Kapitel Schlußvorschriften
  67. § 47 Bestellung von Wahlvorständen
  68. § 48 Berechnung von Fristen
  69. § 49 Sprachform
  70. § 49a (weggefallen)
  71. § 50 Inkrafttreten
  72. Schlussformel

Änderungsverlauf

  1. Stand der amtlichen Fassung

    10.03.2026 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 10. März 2026 (GV. NRW. S. 186)

  2. Historischer Änderungsnachweis

    09.12.2017 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 28.11.2017

    GV. NRW. S. 865

  3. Historischer Änderungsnachweis

    29.10.2011 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 18.10.2011

    GV. NRW. S. 497

  4. Historischer Änderungsnachweis

    26.03.2008 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 04.03.2008

    GV. NRW. S. 184

  5. Historischer Änderungsnachweis

    28.04.2005 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 05.04.2005, Artikel 71

    GV. NRW. S. 274

  6. Historischer Änderungsnachweis

    30.05.1995 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 30.05.1995

    GV. NRW. S. 498

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).