Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GV. NRW. S. 274
Wahlordnung zum Landespersonalvertretungsgesetz
53 Normen · ausgefertigt 20.05.1986 · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- Erstes Kapitel Wahl des Personalrats
- Erster Abschnitt Gemeinsame Vorschriften über Vorbereitung und Durchführung der Wahl
- § 1 Wahlvorstand, Wahlhelfer
- § 1a Video- und Telefonkonferenzen
- § 1b Elektronische Kommunikation
- § 2 Feststellung der Beschäftigtenzahl,Wählerverzeichnis
- § 3 Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis
- § 4 Vorabstimmungen
- § 5 Ermittlung der Zahl der zuwählenden Personalratsmitglieder;Verteilung der Sitze auf dieGruppen
- § 6 Wahlausschreiben
- § 7 Wahlvorschläge, Einreichungsfrist
- § 8 Inhalt der Wahlvorschläge
- § 9 Behandlung der Wahlvorschläge,ungültige Wahlvorschläge
- § 10 Nachfrist für die Einreichungvon Wahlvorschlägen
- § 11 Bezeichnung der Wahlvorschläge
- § 12 Bekanntgabe der Wahlvorschläge
- § 13 Sitzungsniederschriften
- § 14 Ausübung des Wahlrechts;Stimmzettel, ungültige Stimmen
- § 15 Wahlhandlung
- § 16 Schriftliche Stimmabgabe
- § 17 Behandlung der schriftlichabgegebenen Stimmen
- § 18 Schriftliche Stimmabgabe insonstigen Fällen
- § 19 Feststellung des Wahlergebnisses
- § 20 Wahlniederschrift
- § 21 Benachrichtigung der gewähltenBewerber und Bekanntmachung
- § 22 Aufbewahrung der Wahlunterlagen
- Zweiter Abschnitt Besondere Vorschriften
- Erster Unterabschnitt Wahlverfahren bei Vorliegen mehrerer Wahlvorschläge (Verhältniswahl)
- § 23 Voraussetzungen für Verhältniswahl;Stimmzettel, Stimmabgabe
- § 24 Ermittlung der gewähltenGruppenvertreter bei Gruppenwahl
- § 25 Ermittlung der gewähltenGruppenvertreter beigemeinsamer Wahl
- Zweiter Unterabschnitt Wahlverfahren bei Vorliegen eines Wahlvorschlags und bei Wahl eines Personalratsmitglieds oder eines Gruppenvertreters (Personenwahl)
- § 26 Voraussetzungen für Personenwahl;Stimmzettel, Stimmabgabe
- § 27 Ermittlung der gewählten Bewerber
- Zweites Kapitel Wahl der Stufenvertretungen
- Erster Abschnitt Wahl des Bezirkspersonalrats
- § 28 Entsprechende Anwendung derVorschriften über die Wahldes Personalrats
- § 29 Leitung der Wahl
- § 30 Feststellung der Beschäftigtenzahl;Wählerverzeichnis
- § 31 Ermittlung der Zahl der zu wählendenBezirkspersonalratsmitglieder
- § 32 Gleichzeitige Wahl
- § 33 Wahlausschreiben
- § 34 Stimmabgabe, Stimmzettel
- § 35 Feststellung und Bekanntmachungdes Wahlergebnisses
- Zweiter Abschnitt Wahl des Hauptpersonalrats
- § 36 Entsprechende Anwendung derVorschriften über die Wahl desBezirkspersonalrats
- § 37 Leitung der Wahl
- § 38 Durchführung der Wahl
- Drittes Kapitel Wahl des Gesamtpersonalrats
- § 39 Entsprechende Anwendung derVorschriften über die Wahldes Personalrats
- Viertes Kapitel Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretungen
- Erster Abschnitt Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung
- § 40 Vorbereitung und Durchführung der Wahl
- Zweiter Abschnitt Wahl der Jugend- und Auszubildendenstufenvertretung und der Gesamtjugend- und Auszubildendenvertretung
- § 41 Vorbereitung und Durchführungder Wahl
- Fünftes Kapitel Sondervorschriften
- Erster Abschnitt Polizei
- § 42 (aufgehoben)
- Zweiter Abschnitt Lehrkräfte
- § 43 Wahl der Lehrkräfte-Personalvertretungen in den Fällen des § 87 Absatz 1 und 2 Satz 1 LPVG
- § 44 Wahl der Lehrkräfte-Personalvertretungen in den Fällen des § 87 Absatz 2 Satz 2 LPVG
- Dritter Abschnitt Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare im juristischen Vorbereitungsdienst
- § 45 Wahl der Personalräte
- § 46 Wahl des Bezirkspersonalrats
- Sechstes Kapitel Schlußvorschriften
- § 47 Bestellung von Wahlvorständen
- § 48 Berechnung von Fristen
- § 49 Sprachform
- § 49a (weggefallen)
- § 50 Inkrafttreten
- Schlussformel