Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GV. NRW. S. 274

Wahlordnung zum Landespersonalvertretungsgesetz

53 Normen · ausgefertigt 20.05.1986 · Änderungen

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. Erstes Kapitel Wahl des Personalrats
  3. Erster Abschnitt Gemeinsame Vorschriften über Vorbereitung und Durchführung der Wahl
  4. § 1 Wahlvorstand, Wahlhelfer
  5. § 1a Video- und Telefonkonferenzen
  6. § 1b Elektronische Kommunikation
  7. § 2 Feststellung der Beschäftigtenzahl,Wählerverzeichnis
  8. § 3 Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis
  9. § 4 Vorabstimmungen
  10. § 5 Ermittlung der Zahl der zuwählenden Personalratsmitglieder;Verteilung der Sitze auf dieGruppen
  11. § 6 Wahlausschreiben
  12. § 7 Wahlvorschläge, Einreichungsfrist
  13. § 8 Inhalt der Wahlvorschläge
  14. § 9 Behandlung der Wahlvorschläge,ungültige Wahlvorschläge
  15. § 10 Nachfrist für die Einreichungvon Wahlvorschlägen
  16. § 11 Bezeichnung der Wahlvorschläge
  17. § 12 Bekanntgabe der Wahlvorschläge
  18. § 13 Sitzungsniederschriften
  19. § 14 Ausübung des Wahlrechts;Stimmzettel, ungültige Stimmen
  20. § 15 Wahlhandlung
  21. § 16 Schriftliche Stimmabgabe
  22. § 17 Behandlung der schriftlichabgegebenen Stimmen
  23. § 18 Schriftliche Stimmabgabe insonstigen Fällen
  24. § 19 Feststellung des Wahlergebnisses
  25. § 20 Wahlniederschrift
  26. § 21 Benachrichtigung der gewähltenBewerber und Bekanntmachung
  27. § 22 Aufbewahrung der Wahlunterlagen
  28. Zweiter Abschnitt Besondere Vorschriften
  29. Erster Unterabschnitt Wahlverfahren bei Vorliegen mehrerer Wahlvorschläge (Verhältniswahl)
  30. § 23 Voraussetzungen für Verhältniswahl;Stimmzettel, Stimmabgabe
  31. § 24 Ermittlung der gewähltenGruppenvertreter bei Gruppenwahl
  32. § 25 Ermittlung der gewähltenGruppenvertreter beigemeinsamer Wahl
  33. Zweiter Unterabschnitt Wahlverfahren bei Vorliegen eines Wahlvorschlags und bei Wahl eines Personalratsmitglieds oder eines Gruppenvertreters (Personenwahl)
  34. § 26 Voraussetzungen für Personenwahl;Stimmzettel, Stimmabgabe
  35. § 27 Ermittlung der gewählten Bewerber
  36. Zweites Kapitel Wahl der Stufenvertretungen
  37. Erster Abschnitt Wahl des Bezirkspersonalrats
  38. § 28 Entsprechende Anwendung derVorschriften über die Wahldes Personalrats
  39. § 29 Leitung der Wahl
  40. § 30 Feststellung der Beschäftigtenzahl;Wählerverzeichnis
  41. § 31 Ermittlung der Zahl der zu wählendenBezirkspersonalratsmitglieder
  42. § 32 Gleichzeitige Wahl
  43. § 33 Wahlausschreiben
  44. § 34 Stimmabgabe, Stimmzettel
  45. § 35 Feststellung und Bekanntmachungdes Wahlergebnisses
  46. Zweiter Abschnitt Wahl des Hauptpersonalrats
  47. § 36 Entsprechende Anwendung derVorschriften über die Wahl desBezirkspersonalrats
  48. § 37 Leitung der Wahl
  49. § 38 Durchführung der Wahl
  50. Drittes Kapitel Wahl des Gesamtpersonalrats
  51. § 39 Entsprechende Anwendung derVorschriften über die Wahldes Personalrats
  52. Viertes Kapitel Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretungen
  53. Erster Abschnitt Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung
  54. § 40 Vorbereitung und Durchführung der Wahl
  55. Zweiter Abschnitt Wahl der Jugend- und Auszubildendenstufenvertretung und der Gesamtjugend- und Auszubildendenvertretung
  56. § 41 Vorbereitung und Durchführungder Wahl
  57. Fünftes Kapitel Sondervorschriften
  58. Erster Abschnitt Polizei
  59. § 42 (aufgehoben)
  60. Zweiter Abschnitt Lehrkräfte
  61. § 43 Wahl der Lehrkräfte-Personalvertretungen in den Fällen des § 87 Absatz 1 und 2 Satz 1 LPVG
  62. § 44 Wahl der Lehrkräfte-Personalvertretungen in den Fällen des § 87 Absatz 2 Satz 2 LPVG
  63. Dritter Abschnitt Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare im juristischen Vorbereitungsdienst
  64. § 45 Wahl der Personalräte
  65. § 46 Wahl des Bezirkspersonalrats
  66. Sechstes Kapitel Schlußvorschriften
  67. § 47 Bestellung von Wahlvorständen
  68. § 48 Berechnung von Fristen
  69. § 49 Sprachform
  70. § 49a (weggefallen)
  71. § 50 Inkrafttreten
  72. Schlussformel