Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / WO-LPVG
WO-LPVG§ 28 Entsprechende Anwendung derVorschriften über die Wahldes Personalrats
Stand: 26.08.2026
Für die Wahl des Bezirkspersonalrats gelten die §§ 1 bis 27 entsprechend, soweit sich aus den §§ 29 bis 35 nichts anderes ergibt.