Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / WO-LPVG
WO-LPVGErster Unterabschnitt Wahlverfahren bei Vorliegen mehrerer Wahlvorschläge (Verhältniswahl)
Stand: 26.08.2026
Für Erster Unterabschnitt WO-LPVG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.