Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / WO-LPVG
WO-LPVG§ 36 Entsprechende Anwendung derVorschriften über die Wahl desBezirkspersonalrats
Stand: 26.08.2026
Für die Wahl des Hauptpersonalrats gelten die §§ 28 bis 35 entsprechend, soweit sich aus den §§ 37 und 38 nichts anderes ergibt.