Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / WO-LPVG WO-LPVG § 49 Sprachform Stand: 26.08.2026 Nordrhein-Westfalen Soweit in dieser Verordnung die männliche Sprachform benutzt wird, bezieht sich diese gleichermaßen auf Männer und Frauen.