Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / WO-LPVG
WO-LPVGDritter Abschnitt Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare im juristischen Vorbereitungsdienst
Stand: 26.08.2026
Für Dritter Abschnitt WO-LPVG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.