Gesetze / EuUnthVO · CELEX 02009R0004-20260716
Verordnung (EG) Nr. 4/2009 des Rates vom 18. Dezember 2008 über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Zusammenarbeit in Unterhaltssachen
76 Normen · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Art 1 Anwendungsbereich
- Art 2 Begriffsbestimmungen
- Art 3 Allgemeine Bestimmungen
- Art 4 Gerichtsstandsvereinbarungen
- Art 5 Durch rügelose Einlassung begründete Zuständigkeit
- Art 6 Auffangzuständigkeit
- Art 7 Notzuständigkeit (forum necessitatis)
- Art 8 Verfahrensbegrenzung
- Art 9 Anrufung eines Gerichts
- Art 10 Prüfung der Zuständigkeit
- Art 11 Prüfung der Zulässigkeit
- Art 12 Rechtshängigkeit
- Art 13 Aussetzung wegen Sachzusammenhang
- Art 14 Einstweilige Maßnahmen einschließlich Sicherungsmaßnahmen
- Art 15 Bestimmung des anwendbaren Rechts
- Art 16 Geltungsbereich dieses Kapitels
- Art 17 Abschaffung des Exequaturverfahrens
- Art 18 Sicherungsmaßnahmen
- Art 19 Recht auf Nachprüfung
- Art 20 Schriftstücke zum Zwecke der Vollstreckung
- Art 21 Verweigerung oder Aussetzung der Vollstreckung
- Art 22 Keine Auswirkung auf das Bestehen eines Familienverhältnisses
- Art 23 Anerkennung
- Art 24 Gründe für die Versagung der Anerkennung
- Art 25 Aussetzung des Anerkennungsverfahrens
- Art 26 Vollstreckbarkeit
- Art 27 Örtlich zuständiges Gericht
- Art 28 Verfahren
- Art 29 Nichtvorlage des Auszugs
- Art 30 Vollstreckbarerklärung
- Art 31 Mitteilung der Entscheidung über den Antrag auf Vollstreckbarerklärung
- Art 32 Rechtsbehelf gegen die Entscheidung über den Antrag
- Art 33 Rechtsmittel gegen die Entscheidung über den Rechtsbehelf
- Art 34 Versagung oder Aufhebung einer Vollstreckbarerklärung
- Art 35 Aussetzung des Verfahrens
- Art 36 Einstweilige Maßnahmen einschließlich Sicherungsmaßnahmen
- Art 37 Teilvollstreckbarkeit
- Art 38 Keine Stempelabgaben oder Gebühren
- Art 39 Vorläufige Vollstreckbarkeit
- Art 40 Durchsetzung einer anerkannten Entscheidung
- Art 41 Vollstreckungsverfahren und Bedingungen für die Vollstreckung
- Art 42 Verbot der sachlichen Nachprüfung
- Art 43 Kein Vorrang der Eintreibung von Kosten
- Art 44 Anspruch auf Prozesskostenhilfe
- Art 45 Gegenstand der Prozesskostenhilfe
- Art 46 Unentgeltliche Prozesskostenhilfe bei Anträgen auf Unterhaltsleistungen für Kinder, die über die Zentralen Behörden gestellt werden
- Art 47 Fälle, die nicht unter Artikel 46 fallen
- Art 48 Anwendung dieser Verordnung auf gerichtliche Vergleiche und öffentliche Urkunden
- Art 49 Bestimmung der Zentralen Behörden
- Art 50 Allgemeine Aufgaben der Zentralen Behörden
- Art 51 Besondere Aufgaben der Zentralen Behörden
- Art 52 Vollmacht
- Art 53 Ersuchen um Durchführung besonderer Maßnahmen
- Art 54 Kosten der Zentralen Behörde
- Art 55 Übermittlung von Anträgen über die Zentralen Behörden
- Art 56 Zur Verfügung stehende Anträge
- Art 57 Inhalt des Antrags
- Art 58 Übermittlung, Entgegennahme und Bearbeitung der Anträge und Fälle durch die Zentralen Behörden
- Art 59 Sprachenregelung
- Art 60 Zusammenkünfte
- Art 61 Zugang der Zentralen Behörden zu Informationen
- Art 62 Weiterleitung und Verwendung der Informationen
- Art 63 Benachrichtigung der von der Erhebung der Informationen betroffenen Person
- Art 64 Öffentliche Aufgaben wahrnehmende Einrichtungen als Antragsteller
- Art 65 Legalisation oder ähnliche Förmlichkeiten
- Art 66 Übersetzung der Beweisunterlagen
- Art 67 Kostenerstattung
- Art 68 Verhältnis zu anderen Rechtsinstrumenten der Gemeinschaft
- Art 69 Verhältnis zu bestehenden internationalen Übereinkommen und Vereinbarungen
- Art 70 Der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellte Informationen
- Art 71 Informationen zu Kontaktdaten und Sprachen
- Art 72 Änderung der Formblätter
- Art 73 Ausschuss
- Art 74 Überprüfungsklausel
- Art 75 Übergangsbestimmungen
- Art 76 Inkrafttreten