Gesetze / EuUnthVO

EuUnthVO

Art 68 Verhältnis zu anderen Rechtsinstrumenten der Gemeinschaft

Stand: 02.10.2026

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/EuUnthVO/68#abs-1 (1) Vorbehaltlich des Artikels 75 Absatz 2 wird mit dieser Verordnung die Verordnung (EG) Nr. 44/2001 dahin gehend geändert, dass deren für Unterhaltssachen geltende Bestimmungen ersetzt werden.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/EuUnthVO/68#abs-2 (2) Diese Verordnung tritt hinsichtlich Unterhaltssachen an die Stelle der Verordnung (EG) Nr. 805/2004, außer in Bezug auf Europäische Vollstreckungstitel über Unterhaltspflichten, die in einem Mitgliedstaat, der nicht durch das Haager Protokoll von 2007 gebunden ist, ausgestellt wurden.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/EuUnthVO/68#abs-3 (3) Im Hinblick auf Unterhaltssachen bleibt die Anwendung der Richtlinie 2003/8/EG vorbehaltlich des Kapitels V von dieser Verordnung unberührt.

Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/EuUnthVO/68#abs-4 (4) Die Anwendung der Richtlinie 95/46/EG bleibt von dieser Verordnung unberührt.

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