Gesetze / Landesrecht Sachsen / SächsAPOPol · SächsGVBl. 2024 Nr. 10, S. 771, Fsn-Nr. 245-x.11/5
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über Vorbereitungsdienste und Prüfungen für den Erwerb der Laufbahnbefähigungen für die Laufbahnen der Fachrichtung Polizei
39 Normen · Ausgangsfassung vom 06.08.2024 · 1 zitierende Entscheidungen · letzte Änderung 01.09.2026 · Änderungen →
Meistzitierte Normen
| Norm | Zitierende Entscheidungen |
|---|---|
| § 16 — Prüfungsbehörde und Prüfungsamt | 1 |
| § 25 — Bewertung von Prüfungsleistungen | 1 |
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Begriffsbestimmungen
- § 3 Voraussetzungen der Einstellung in den Vorbereitungsdienst
- § 4 Rechtsstellung, Hochschulzugang und Einstellungsbehörde
- § 5 Pflichten der Auszubildenden, Studierenden sowie sonstigen Anwärterinnen und Anwärter und Urlaub
- § 6 Ziele der Vorbereitungsdienste
- § 7 Ausbildungsplanung
- § 8 Studienplanung
- § 9 Planung der Vorbereitungsdienste in den Schwerpunkten Computer- und Internetkriminalitätsdienst sowie Wirtschaftskriminalitätsdienst
- § 10 Inhalte
- § 11 Dauer und Gliederung
- § 12 Erfolgreicher Abschluss
- § 13 Unterbrechung des Vorbereitungsdienstes
- § 14 Wiederholung von Teilen des Vorbereitungsdienstes
- § 15 Anerkennung und Anrechnung
- § 16 Prüfungsbehörde und Prüfungsamt
- § 17 Prüfungsausschuss
- § 18 Prüfungskommissionen
- § 19 Prüfungen
- § 20 Zulassung zu Prüfungen und Bekanntgabe der Prüfungstermine
- § 21 Schriftliche Prüfungen
- § 22 Mündliche und mündlich-praktische Prüfungen
- § 23 Praktische Prüfungen
- § 24 Verwendung digitaler Technologien
- § 25 Bewertung von Prüfungsleistungen
- § 26 Bewertung schriftlicher Prüfungen
- § 27 Bewertung mündlicher, mündlich-praktischer oder praktischer Prüfungen
- § 28 Erwerb von Berechtigungsscheinen
- § 29 Nachteilsausgleich
- § 30 Wiederholung von Prüfungen
- § 31 Unlauteres Verhalten und Mängel im Prüfungsverfahren
- § 32 Fernbleiben und Rücktritt
- § 33 Ziel und Nachweis der Praktika
- § 34 Praktikumsstellen
- § 35 Bewertung und Wiederholung eines Praktikums
- § 36 Akteneinsicht und Aufbewahrungsfristen
- § 37 Zeugnis und Leistungsübersicht
- § 38 Beginn des Vorbereitungsdienstes vor dem 1. September 2024
- § 39 Beginn des Vorbereitungsdienstes vor dem 1. September 2026
- Anlage (zu § 26 Absatz 2)
Änderungsverlauf
- 01.09.2026 — 20 Normen geändert · §§ 5, 8, 9, 10 und 16 weitere neueste Änderung
-
Stand der amtlichen Fassung
16.07.2026 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. Juli 2026 (SächsGVBl. S. 245)
-
Historischer Änderungsnachweis
23.07.2025 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 23.07.2025
SächsGVBl. 2025 S. 339
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt (SächsGVBl.).