Gesetze / Landesrecht Sachsen / SächsAPOPol · SächsGVBl. 2024 Nr. 10, S. 771, Fsn-Nr. 245-x.11/5

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über Vorbereitungsdienste und Prüfungen für den Erwerb der Laufbahnbefähigungen für die Laufbahnen der Fachrichtung Polizei

39 Normen · Ausgangsfassung vom 06.08.2024 · 1 zitierende Entscheidungen · letzte Änderung 01.09.2026 · Änderungen →

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Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Geltungsbereich
  3. § 2 Begriffsbestimmungen
  4. § 3 Voraussetzungen der Einstellung in den Vorbereitungsdienst
  5. § 4 Rechtsstellung, Hochschulzugang und Einstellungsbehörde
  6. § 5 Pflichten der Auszubildenden, Studierenden sowie sonstigen Anwärterinnen und Anwärter und Urlaub
  7. § 6 Ziele der Vorbereitungsdienste
  8. § 7 Ausbildungsplanung
  9. § 8 Studienplanung
  10. § 9 Planung der Vorbereitungsdienste in den Schwerpunkten Computer- und Internetkriminalitätsdienst sowie Wirtschaftskriminalitätsdienst
  11. § 10 Inhalte
  12. § 11 Dauer und Gliederung
  13. § 12 Erfolgreicher Abschluss
  14. § 13 Unterbrechung des Vorbereitungsdienstes
  15. § 14 Wiederholung von Teilen des Vorbereitungsdienstes
  16. § 15 Anerkennung und Anrechnung
  17. § 16 Prüfungsbehörde und Prüfungsamt
  18. § 17 Prüfungsausschuss
  19. § 18 Prüfungskommissionen
  20. § 19 Prüfungen
  21. § 20 Zulassung zu Prüfungen und Bekanntgabe der Prüfungstermine
  22. § 21 Schriftliche Prüfungen
  23. § 22 Mündliche und mündlich-praktische Prüfungen
  24. § 23 Praktische Prüfungen
  25. § 24 Verwendung digitaler Technologien
  26. § 25 Bewertung von Prüfungsleistungen
  27. § 26 Bewertung schriftlicher Prüfungen
  28. § 27 Bewertung mündlicher, mündlich-praktischer oder praktischer Prüfungen
  29. § 28 Erwerb von Berechtigungsscheinen
  30. § 29 Nachteilsausgleich
  31. § 30 Wiederholung von Prüfungen
  32. § 31 Unlauteres Verhalten und Mängel im Prüfungsverfahren
  33. § 32 Fernbleiben und Rücktritt
  34. § 33 Ziel und Nachweis der Praktika
  35. § 34 Praktikumsstellen
  36. § 35 Bewertung und Wiederholung eines Praktikums
  37. § 36 Akteneinsicht und Aufbewahrungsfristen
  38. § 37 Zeugnis und Leistungsübersicht
  39. § 38 Beginn des Vorbereitungsdienstes vor dem 1. September 2024
  40. § 39 Beginn des Vorbereitungsdienstes vor dem 1. September 2026
  41. Anlage (zu § 26 Absatz 2)

Änderungsverlauf

  1. 01.09.2026 — 20 Normen geändert · §§ 5, 8, 9, 10 und 16 weitere neueste Änderung
  2. Stand der amtlichen Fassung

    16.07.2026 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. Juli 2026 (SächsGVBl. S. 245)

  3. Historischer Änderungsnachweis

    23.07.2025 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 23.07.2025

    SächsGVBl. 2025 S. 339

Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt (SächsGVBl.).