Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Fachrichtung Polizei

SächsAPOPol

§ 33 Ziel und Nachweis der Praktika

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Die Praktika dienen der Anwendung, Vertiefung und Erweiterung des erworbenen fachtheoretischen Wissens. Zudem soll die persönliche Eignung der Praktikantin oder des Praktikanten für den Polizeivollzugsdienst festgestellt werden. Der erfolgreiche Abschluss des Vorbereitungsdienstes setzt auch den erfolgreichen Abschluss der zu absolvierenden Praktika voraus.

§ 32 § 34