Gesetze / Landesrecht Bayern / LWO · GVBl. S. 62, BayRS 111-1-1-I
Wahlordnung für Landtagswahlen, Volksbegehren und Volksentscheide
93 Normen · Ausgangsfassung vom 16.02.2003 · 3 zitierende Entscheidungen · Änderungen →
Gleichnamiges Gesetz in Nordrhein-Westfalen: LWahlO
Gleichnamiges Gesetz in Sachsen: LWO
Meistzitierte Normen
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Landeswahlleiter und Wahlkreisleiter
- § 2 Stimmkreisleiter und Abstimmungsleiter
- § 3 Bildung der Wahlausschüsse
- § 4 Tätigkeit der Wahlausschüsse
- § 5 Wahlvorsteher und Wahlvorstand
- § 6 Briefwahlvorsteher und Briefwahlvorstand
- § 7 Beweglicher Wahlvorstand
- § 8 Ablehnung eines Wahlehrenamts
- § 9 Auslagenersatz und Erfrischungsgeld
- § 10 Allgemeine Stimmbezirke
- § 11 Sonderstimmbezirke
- § 12 Form und Inhalt des Wählerverzeichnisses
- § 13 Eintragung der Stimmberechtigten in das Wählerverzeichnis
- § 14 Zuständigkeiten für die Eintragung in das Wählerverzeichnis
- § 15 Verfahren für die Eintragung in das Wählerverzeichnis auf Antrag
- § 16 Benachrichtigung der Stimmberechtigten
- § 17 Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen
- § 18 Einsicht in das Wählerverzeichnis
- § 19 Einspruch gegen das Wählerverzeichnis und Beschwerde
- § 20 Berichtigung des Wählerverzeichnisses
- § 21 Abschluss des Wählerverzeichnisses
- § 22 Voraussetzungen für die Erteilung von Wahlscheinen
- § 23 Zuständige Behörde, Form des Wahlscheins
- § 24 Wahlscheinanträge
- § 25 Erteilung von Wahlscheinen
- § 26 Erteilung von Wahlscheinen an bestimmte Personengruppen
- § 27 Vermerk im Wählerverzeichnis
- § 28 Einspruch gegen die Versagung des Wahlscheins und Beschwerde
- § 29 Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
- § 30 Behandlung der Beteiligungsanzeigen
- § 31 Inhalt und Form der Wahlkreisvorschläge
- § 32 Vorprüfung der Wahlkreisvorschläge durch den Wahlkreisleiter
- § 33 Zulassung der Wahlkreisvorschläge
- § 34 Beschwerde gegen Entscheidungen des Wahlkreisausschusses
- § 35 Bekanntmachung der Wahlkreisvorschläge
- § 36 Stimmzettel
- § 37 Abstimmungsräume
- § 38 Abstimmungszeit
- § 39 Abstimmungsbekanntmachung der Gemeinde
- § 40 Ausstattung des Wahlvorstands
- § 41 Wahlkabinen
- § 42 Wahlurnen
- § 43 Wahltisch
- § 44 Eröffnung der Abstimmung
- § 45 Stimmabgabe
- § 46 Stimmabgabe von Stimmberechtigten mit Behinderungen
- § 47 Vermerk über die Stimmabgabe
- § 48 Stimmabgabe mit Wahlschein
- § 49 Schluss der Abstimmung
- § 50 Stimmabgabe in Sonderstimmbezirken
- § 51 Stimmabgabe in kleineren Krankenhäusern, kleineren Alten- oder Pflegeheimen und Klöstern
- § 52 Stimmabgabe in Justizvollzugsanstalten
- § 53 Briefwahl
- § 54 Behandlung der Wahlbriefe
- § 55 Ermittlung und Feststellung des Abstimmungsergebnisses durch den Wahlvorstand
- § 56 Zählen der Stimmberechtigten und der Abstimmenden
- § 57 Zählen der Erst- und Zweitstimmen bei der Landtagswahl
- § 58 Erste Schnellmeldung bei der Landtagswahl
- § 59 Zählen der Zweitstimmen nach sich bewerbenden Personen bei der Landtagswahl
- § 60 Zählen der Stimmen beim Volksentscheid
- § 61 Feststellung des endgültigen Abstimmungsergebnisses durch den Wahlvorstand
- § 62 Schnellmeldung beim Volksentscheid
- § 63 Bekanntgabe des Abstimmungsergebnisses im Stimmbezirk
- § 64 Wahlniederschrift
- § 65 Zweite Schnellmeldung bei der Landtagswahl
- § 66 Zusammenstellung des endgültigen Abstimmungsergebnisses in der Gemeinde
- § 67 Übergabe und Verwahrung der Abstimmungsunterlagen
- § 68 Zulassung der Wahlbriefe, Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses
- § 69 Ermittlung und Feststellung des endgültigen Abstimmungsergebnisses
- § 70 Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Landtagswahl durch den Landeswahlausschuss
- § 71 Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses des Volksentscheids durch den Landeswahlausschuss
- § 72 Zulassungsantrag
- § 73 Ordnen und Zusammenstellen der Unterschriftenbogen
- § 74 Aufsichtführender
- § 75 Eintragungsräume
- § 76 Wählerverzeichnis
- § 77 Eintragungsschein
- § 78 Form und Behandlung der Eintragungslisten
- § 79 Öffentliche Auslegung der Eintragungslisten
- § 80 Eintragung
- § 81 Schnellmeldung, Abschluss der Eintragungslisten
- § 82 Weiterleitung der Eintragungslisten
- § 83 Verfahren beim Landeswahlausschuss
- § 84 Nachwahl
- § 85 Wiederholungswahl
- § 86 (aufgehoben)
- § 87 Wahlstatistische Auszählungen
- § 88 Bekanntmachungen
- § 89 Sicherung der Abstimmungsunterlagen
- § 90 Vernichtung der Abstimmungsunterlagen
- § 90a Gleichzeitige Durchführung eines Volksentscheids mit der Landtagswahl, Bundestagswahl oder Europawahl
- § 91 In-Kraft-Treten
- § 92 Übergangsregelung
- Schlussformel
- Anlage 1 (zu § 17)
- Anlage 2 (zu § 21 Abs. 1)
- Anlage 3 (zu § 23 Abs. 2)
- Anlage 4 (zu § 31 Abs. 1)
- Anlage 5 (zu § 31 Abs. 3)
- Anlage 6 (zu § 31 Abs. 4 Nr. 1)
- Anlage 7 (zu § 31 Abs. 4 Nr. 2)
- Anlage 8 (zu § 31 Abs. 4 Nr. 3)
- Anlage 9 (zu § 31 Abs. 4 Nr. 3)
- Anlage 10 (zu § 31 Abs. 4 Nr. 3)
- Anlage 11 (zu § 31 Abs. 4 Nr. 3)
- Anlage 12 (zu § 33 Abs. 6)
- Anlage 13 (zu § 36 Abs. 2)
- Anlage 14 (zu § 36 Abs. 2)
- Anlage 15 (zu § 39 Abs. 1)
- Anlage 16 (zu § 64 Abs. 1)
- Anlage 17 (zu § 64 Abs. 4)
- Anlage 18 (zu § 72 Abs. 1)
- Anlage 19 (zu § 77 Abs. 1)
- Anlage 20 (zu § 78 Abs. 1)
- Anlage 21 (zu § 79 Abs. 1)
Änderungsverlauf
-
Stand der amtlichen Fassung
26.03.2026 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch § 40 des Gesetzes vom 26. März 2026 (GVBl. S. 75)
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.