Gesetze / Landesrecht Bayern / LWO · GVBl. S. 62, BayRS 111-1-1-I

Wahlordnung für Landtagswahlen, Volksbegehren und Volksentscheide

93 Normen · ausgefertigt 16.02.2003 · Änderungen

Gleichnamiges Gesetz in Nordrhein-Westfalen: LWahlO

Gleichnamiges Gesetz in Sachsen: LWO

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Landeswahlleiter und Wahlkreisleiter
  3. § 2 Stimmkreisleiter und Abstimmungsleiter
  4. § 3 Bildung der Wahlausschüsse
  5. § 4 Tätigkeit der Wahlausschüsse
  6. § 5 Wahlvorsteher und Wahlvorstand
  7. § 6 Briefwahlvorsteher und Briefwahlvorstand
  8. § 7 Beweglicher Wahlvorstand
  9. § 8 Ablehnung eines Wahlehrenamts
  10. § 9 Auslagenersatz und Erfrischungsgeld
  11. § 10 Allgemeine Stimmbezirke
  12. § 11 Sonderstimmbezirke
  13. § 12 Form und Inhalt des Wählerverzeichnisses
  14. § 13 Eintragung der Stimmberechtigten in das Wählerverzeichnis
  15. § 14 Zuständigkeiten für die Eintragung in das Wählerverzeichnis
  16. § 15 Verfahren für die Eintragung in das Wählerverzeichnis auf Antrag
  17. § 16 Benachrichtigung der Stimmberechtigten
  18. § 17 Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen
  19. § 18 Einsicht in das Wählerverzeichnis
  20. § 19 Einspruch gegen das Wählerverzeichnis und Beschwerde
  21. § 20 Berichtigung des Wählerverzeichnisses
  22. § 21 Abschluss des Wählerverzeichnisses
  23. § 22 Voraussetzungen für die Erteilung von Wahlscheinen
  24. § 23 Zuständige Behörde, Form des Wahlscheins
  25. § 24 Wahlscheinanträge
  26. § 25 Erteilung von Wahlscheinen
  27. § 26 Erteilung von Wahlscheinen an bestimmte Personengruppen
  28. § 27 Vermerk im Wählerverzeichnis
  29. § 28 Einspruch gegen die Versagung des Wahlscheins und Beschwerde
  30. § 29 Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
  31. § 30 Behandlung der Beteiligungsanzeigen
  32. § 31 Inhalt und Form der Wahlkreisvorschläge
  33. § 32 Vorprüfung der Wahlkreisvorschläge durch den Wahlkreisleiter
  34. § 33 Zulassung der Wahlkreisvorschläge
  35. § 34 Beschwerde gegen Entscheidungen des Wahlkreisausschusses
  36. § 35 Bekanntmachung der Wahlkreisvorschläge
  37. § 36 Stimmzettel
  38. § 37 Abstimmungsräume
  39. § 38 Abstimmungszeit
  40. § 39 Abstimmungsbekanntmachung der Gemeinde
  41. § 40 Ausstattung des Wahlvorstands
  42. § 41 Wahlkabinen
  43. § 42 Wahlurnen
  44. § 43 Wahltisch
  45. § 44 Eröffnung der Abstimmung
  46. § 45 Stimmabgabe
  47. § 46 Stimmabgabe von Stimmberechtigten mit Behinderungen
  48. § 47 Vermerk über die Stimmabgabe
  49. § 48 Stimmabgabe mit Wahlschein
  50. § 49 Schluss der Abstimmung
  51. § 50 Stimmabgabe in Sonderstimmbezirken
  52. § 51 Stimmabgabe in kleineren Krankenhäusern, kleineren Alten- oder Pflegeheimen und Klöstern
  53. § 52 Stimmabgabe in Justizvollzugsanstalten
  54. § 53 Briefwahl
  55. § 54 Behandlung der Wahlbriefe
  56. § 55 Ermittlung und Feststellung des Abstimmungsergebnisses durch den Wahlvorstand
  57. § 56 Zählen der Stimmberechtigten und der Abstimmenden
  58. § 57 Zählen der Erst- und Zweitstimmen bei der Landtagswahl
  59. § 58 Erste Schnellmeldung bei der Landtagswahl
  60. § 59 Zählen der Zweitstimmen nach sich bewerbenden Personen bei der Landtagswahl
  61. § 60 Zählen der Stimmen beim Volksentscheid
  62. § 61 Feststellung des endgültigen Abstimmungsergebnisses durch den Wahlvorstand
  63. § 62 Schnellmeldung beim Volksentscheid
  64. § 63 Bekanntgabe des Abstimmungsergebnisses im Stimmbezirk
  65. § 64 Wahlniederschrift
  66. § 65 Zweite Schnellmeldung bei der Landtagswahl
  67. § 66 Zusammenstellung des endgültigen Abstimmungsergebnisses in der Gemeinde
  68. § 67 Übergabe und Verwahrung der Abstimmungsunterlagen
  69. § 68 Zulassung der Wahlbriefe, Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses
  70. § 69 Ermittlung und Feststellung des endgültigen Abstimmungsergebnisses
  71. § 70 Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Landtagswahl durch den Landeswahlausschuss
  72. § 71 Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses des Volksentscheids durch den Landeswahlausschuss
  73. § 72 Zulassungsantrag
  74. § 73 Ordnen und Zusammenstellen der Unterschriftenbogen
  75. § 74 Aufsichtführender
  76. § 75 Eintragungsräume
  77. § 76 Wählerverzeichnis
  78. § 77 Eintragungsschein
  79. § 78 Form und Behandlung der Eintragungslisten
  80. § 79 Öffentliche Auslegung der Eintragungslisten
  81. § 80 Eintragung
  82. § 81 Schnellmeldung, Abschluss der Eintragungslisten
  83. § 82 Weiterleitung der Eintragungslisten
  84. § 83 Verfahren beim Landeswahlausschuss
  85. § 84 Nachwahl
  86. § 85 Wiederholungswahl
  87. § 86 (aufgehoben)
  88. § 87 Wahlstatistische Auszählungen
  89. § 88 Bekanntmachungen
  90. § 89 Sicherung der Abstimmungsunterlagen
  91. § 90 Vernichtung der Abstimmungsunterlagen
  92. § 90a Gleichzeitige Durchführung eines Volksentscheids mit der Landtagswahl, Bundestagswahl oder Europawahl
  93. § 91 In-Kraft-Treten
  94. § 92 Übergangsregelung
  95. Schlussformel
  96. Anlage 1 (zu § 17)
  97. Anlage 2 (zu § 21 Abs. 1)
  98. Anlage 3 (zu § 23 Abs. 2)
  99. Anlage 4 (zu § 31 Abs. 1)
  100. Anlage 5 (zu § 31 Abs. 3)
  101. Anlage 6 (zu § 31 Abs. 4 Nr. 1)
  102. Anlage 7 (zu § 31 Abs. 4 Nr. 2)
  103. Anlage 8 (zu § 31 Abs. 4 Nr. 3)
  104. Anlage 9 (zu § 31 Abs. 4 Nr. 3)
  105. Anlage 10 (zu § 31 Abs. 4 Nr. 3)
  106. Anlage 11 (zu § 31 Abs. 4 Nr. 3)
  107. Anlage 12 (zu § 33 Abs. 6)
  108. Anlage 13 (zu § 36 Abs. 2)
  109. Anlage 14 (zu § 36 Abs. 2)
  110. Anlage 15 (zu § 39 Abs. 1)
  111. Anlage 16 (zu § 64 Abs. 1)
  112. Anlage 17 (zu § 64 Abs. 4)
  113. Anlage 18 (zu § 72 Abs. 1)
  114. Anlage 19 (zu § 77 Abs. 1)
  115. Anlage 20 (zu § 78 Abs. 1)
  116. Anlage 21 (zu § 79 Abs. 1)