Gesetze / Landesrecht Bayern / LWO · GVBl. S. 62, BayRS 111-1-1-I

Wahlordnung für Landtagswahlen, Volksbegehren und Volksentscheide

93 Normen · Ausgangsfassung vom 16.02.2003 · 3 zitierende Entscheidungen · Änderungen →

Gleichnamiges Gesetz in Nordrhein-Westfalen: LWahlO

Gleichnamiges Gesetz in Sachsen: LWO

Meistzitierte Normen

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Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Landeswahlleiter und Wahlkreisleiter
  3. § 2 Stimmkreisleiter und Abstimmungsleiter
  4. § 3 Bildung der Wahlausschüsse
  5. § 4 Tätigkeit der Wahlausschüsse
  6. § 5 Wahlvorsteher und Wahlvorstand
  7. § 6 Briefwahlvorsteher und Briefwahlvorstand
  8. § 7 Beweglicher Wahlvorstand
  9. § 8 Ablehnung eines Wahlehrenamts
  10. § 9 Auslagenersatz und Erfrischungsgeld
  11. § 10 Allgemeine Stimmbezirke
  12. § 11 Sonderstimmbezirke
  13. § 12 Form und Inhalt des Wählerverzeichnisses
  14. § 13 Eintragung der Stimmberechtigten in das Wählerverzeichnis
  15. § 14 Zuständigkeiten für die Eintragung in das Wählerverzeichnis
  16. § 15 Verfahren für die Eintragung in das Wählerverzeichnis auf Antrag
  17. § 16 Benachrichtigung der Stimmberechtigten
  18. § 17 Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen
  19. § 18 Einsicht in das Wählerverzeichnis
  20. § 19 Einspruch gegen das Wählerverzeichnis und Beschwerde
  21. § 20 Berichtigung des Wählerverzeichnisses
  22. § 21 Abschluss des Wählerverzeichnisses
  23. § 22 Voraussetzungen für die Erteilung von Wahlscheinen
  24. § 23 Zuständige Behörde, Form des Wahlscheins
  25. § 24 Wahlscheinanträge
  26. § 25 Erteilung von Wahlscheinen
  27. § 26 Erteilung von Wahlscheinen an bestimmte Personengruppen
  28. § 27 Vermerk im Wählerverzeichnis
  29. § 28 Einspruch gegen die Versagung des Wahlscheins und Beschwerde
  30. § 29 Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
  31. § 30 Behandlung der Beteiligungsanzeigen
  32. § 31 Inhalt und Form der Wahlkreisvorschläge
  33. § 32 Vorprüfung der Wahlkreisvorschläge durch den Wahlkreisleiter
  34. § 33 Zulassung der Wahlkreisvorschläge
  35. § 34 Beschwerde gegen Entscheidungen des Wahlkreisausschusses
  36. § 35 Bekanntmachung der Wahlkreisvorschläge
  37. § 36 Stimmzettel
  38. § 37 Abstimmungsräume
  39. § 38 Abstimmungszeit
  40. § 39 Abstimmungsbekanntmachung der Gemeinde
  41. § 40 Ausstattung des Wahlvorstands
  42. § 41 Wahlkabinen
  43. § 42 Wahlurnen
  44. § 43 Wahltisch
  45. § 44 Eröffnung der Abstimmung
  46. § 45 Stimmabgabe
  47. § 46 Stimmabgabe von Stimmberechtigten mit Behinderungen
  48. § 47 Vermerk über die Stimmabgabe
  49. § 48 Stimmabgabe mit Wahlschein
  50. § 49 Schluss der Abstimmung
  51. § 50 Stimmabgabe in Sonderstimmbezirken
  52. § 51 Stimmabgabe in kleineren Krankenhäusern, kleineren Alten- oder Pflegeheimen und Klöstern
  53. § 52 Stimmabgabe in Justizvollzugsanstalten
  54. § 53 Briefwahl
  55. § 54 Behandlung der Wahlbriefe
  56. § 55 Ermittlung und Feststellung des Abstimmungsergebnisses durch den Wahlvorstand
  57. § 56 Zählen der Stimmberechtigten und der Abstimmenden
  58. § 57 Zählen der Erst- und Zweitstimmen bei der Landtagswahl
  59. § 58 Erste Schnellmeldung bei der Landtagswahl
  60. § 59 Zählen der Zweitstimmen nach sich bewerbenden Personen bei der Landtagswahl
  61. § 60 Zählen der Stimmen beim Volksentscheid
  62. § 61 Feststellung des endgültigen Abstimmungsergebnisses durch den Wahlvorstand
  63. § 62 Schnellmeldung beim Volksentscheid
  64. § 63 Bekanntgabe des Abstimmungsergebnisses im Stimmbezirk
  65. § 64 Wahlniederschrift
  66. § 65 Zweite Schnellmeldung bei der Landtagswahl
  67. § 66 Zusammenstellung des endgültigen Abstimmungsergebnisses in der Gemeinde
  68. § 67 Übergabe und Verwahrung der Abstimmungsunterlagen
  69. § 68 Zulassung der Wahlbriefe, Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses
  70. § 69 Ermittlung und Feststellung des endgültigen Abstimmungsergebnisses
  71. § 70 Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Landtagswahl durch den Landeswahlausschuss
  72. § 71 Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses des Volksentscheids durch den Landeswahlausschuss
  73. § 72 Zulassungsantrag
  74. § 73 Ordnen und Zusammenstellen der Unterschriftenbogen
  75. § 74 Aufsichtführender
  76. § 75 Eintragungsräume
  77. § 76 Wählerverzeichnis
  78. § 77 Eintragungsschein
  79. § 78 Form und Behandlung der Eintragungslisten
  80. § 79 Öffentliche Auslegung der Eintragungslisten
  81. § 80 Eintragung
  82. § 81 Schnellmeldung, Abschluss der Eintragungslisten
  83. § 82 Weiterleitung der Eintragungslisten
  84. § 83 Verfahren beim Landeswahlausschuss
  85. § 84 Nachwahl
  86. § 85 Wiederholungswahl
  87. § 86 (aufgehoben)
  88. § 87 Wahlstatistische Auszählungen
  89. § 88 Bekanntmachungen
  90. § 89 Sicherung der Abstimmungsunterlagen
  91. § 90 Vernichtung der Abstimmungsunterlagen
  92. § 90a Gleichzeitige Durchführung eines Volksentscheids mit der Landtagswahl, Bundestagswahl oder Europawahl
  93. § 91 In-Kraft-Treten
  94. § 92 Übergangsregelung
  95. Schlussformel
  96. Anlage 1 (zu § 17)
  97. Anlage 2 (zu § 21 Abs. 1)
  98. Anlage 3 (zu § 23 Abs. 2)
  99. Anlage 4 (zu § 31 Abs. 1)
  100. Anlage 5 (zu § 31 Abs. 3)
  101. Anlage 6 (zu § 31 Abs. 4 Nr. 1)
  102. Anlage 7 (zu § 31 Abs. 4 Nr. 2)
  103. Anlage 8 (zu § 31 Abs. 4 Nr. 3)
  104. Anlage 9 (zu § 31 Abs. 4 Nr. 3)
  105. Anlage 10 (zu § 31 Abs. 4 Nr. 3)
  106. Anlage 11 (zu § 31 Abs. 4 Nr. 3)
  107. Anlage 12 (zu § 33 Abs. 6)
  108. Anlage 13 (zu § 36 Abs. 2)
  109. Anlage 14 (zu § 36 Abs. 2)
  110. Anlage 15 (zu § 39 Abs. 1)
  111. Anlage 16 (zu § 64 Abs. 1)
  112. Anlage 17 (zu § 64 Abs. 4)
  113. Anlage 18 (zu § 72 Abs. 1)
  114. Anlage 19 (zu § 77 Abs. 1)
  115. Anlage 20 (zu § 78 Abs. 1)
  116. Anlage 21 (zu § 79 Abs. 1)

Änderungsverlauf

  1. Stand der amtlichen Fassung

    26.03.2026 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch § 40 des Gesetzes vom 26. März 2026 (GVBl. S. 75)

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.