Gesetze / Landesrecht Bayern / Landeswahlordnung LWO Anlage 1 (zu § 17) Stand: 25.08.2026 Bayern Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Landtag und zum Bezirkstag