Gesetze / Landesrecht Bayern / GSO · GVBl. S. 68, BayRS 2235-1-1-1-K
Schulordnung für die Gymnasien in Bayern
70 Normen · Ausgangsfassung vom 23.01.2007 · 6 zitierende Entscheidungen · Änderungen →
Meistzitierte Normen
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Aufnahme in die unterste Jahrgangsstufe
- § 3 Probeunterricht
- § 4 Erneuter Eintritt in das Gymnasium
- § 5 Aufnahme in eine höhere Jahrgangsstufe
- § 6 Aufnahmeprüfung, Probezeit
- § 7 Aufnahme in die Jahrgangsstufe 10 oder 11
- § 8 Gastschülerinnen und Gastschüler
- § 9 Aufnahme in das Abendgymnasium und das Kolleg
- § 10 Wechsel des Gymnasiums oder der Ausbildungsrichtung in den Jahrgangsstufen 5 bis 11
- § 11 Übertritt in der Qualifikationsphase
- § 12 Gliederung
- § 13 Einrichtung von Klassen, Kursen und Seminaren
- § 14 Höchstausbildungsdauer
- § 15 Stundentafeln
- § 16 Unterrichtsfächer in den Jahrgangsstufen 5 bis 11
- § 17 Wahl des Kursprogramms und der Abiturprüfungsfächer
- § 18 Wahl der Fächer und des Wissenschaftspropädeutischen Seminars
- § 19 Gestaltung des Pflichtprogramms in der Qualifikationsphase
- § 20 Seminare, Aufbaumodul zur beruflichen Orientierung
- § 21 Leistungsnachweise
- § 22 Große Leistungsnachweise
- § 23 Kleine Leistungsnachweise
- § 24 Seminararbeit
- § 25 Korrektur und Besprechung
- § 26 Bewertung der Leistungen
- § 27 Nachholung von Leistungsnachweisen
- § 28 Bildung der Jahresfortgangsnote in den Jahrgangsstufen 5 bis 11
- § 29 Bewertung der Leistungen in den Jahrgangsstufen 12 und 13
- § 30 Entscheidung über das Vorrücken
- § 31 Vorrücken auf Probe
- § 32 Notenausgleich
- § 33 Nachprüfung
- § 34 Überspringen einer Jahrgangsstufe
- § 34a Lernzeitverkürzung
- § 35 Vorrücken bei Beurlaubung zum Schulbesuch im Ausland
- § 36 Wiederholen von Jahrgangsstufen
- § 37 Rücktritt nach Beginn der Qualifikationsphase
- § 38 Verbot des Wiederholens
- § 39 Jahreszeugnis
- § 40 Zwischenzeugnis und Information über das Notenbild
- § 41 Zeugnis über den Ausbildungsabschnitt
- § 42 Bescheinigung über die Dauer des Schulbesuchs
- § 43 Zeitpunkt
- § 44 Zulassung
- § 45 Prüfungsausschuss
- § 46 Fachausschüsse, Unterausschüsse
- § 47 Verfahren
- § 48 Prüfungsgegenstände
- § 49 Schriftliche Prüfung
- § 50 Mündliche Prüfung
- § 51 Bewertung der Prüfungsleistungen
- § 52 Festsetzung des Prüfungsergebnisses
- § 53 Festsetzung der Gesamtqualifikation
- § 54 Zuerkennung der allgemeinen Hochschulreife
- § 55 Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife
- § 56 Verhinderung der Teilnahme
- § 57 Unterschleif
- § 58 Prüfungswiederholung
- § 59 Allgemeines
- § 60 Zulassung
- § 61 Prüfungsgegenstände und -verfahren
- § 62 Prüfungsergebnis und Gesamtqualifikation
- § 63 Allgemeine Hochschulreife, Wiederholung und Rücktritt
- § 64 Schülerinnen und Schüler staatlich genehmigter Ersatzschulen
- § 65 Latinum, Graecum
- § 66 Nachweis von Kenntnissen oder gesicherten Kenntnissen in einer Fremdsprache
- § 67 Besondere Prüfung
- § 68 Übergangsbestimmung
- § 69 Inkrafttreten
- Schlussformel
- Anlage 1 (zu § 15 Abs. 1) Stundentafeln für die Jahrgangsstufen 5 bis 11
- Anlage 2 (zu § 15 Abs. 4) Stundentafel für den Vorkurs und die Jahrgangsstufe I
- Anlage 3 (zu § 15 Abs. 2) Stundentafel für die Jahrgangsstufen 12 und 13 (Pflicht- und Wahlpflichtbereich)
- Anlage 4 (zu § 15 Abs. 2) Fächer des Zusatzangebots in der Qualifikationsphase
- Anlage 4a (aufgehoben)
- Anlage 5 (zu § 15 Abs. 2) Belegungsverpflichtung (Gymnasium)
- Anlage 5a (aufgehoben)
- Anlage 6 (zu § 19 Abs. 1 Satz 11) Belegungsverpflichtung (Abendgymnasium und Kolleg)
- Anlage 6a (aufgehoben)
- Anlage 6b (nicht mehr belegt)
- Anlage 7 (zu § 7 Abs. 2) Stundentafel für Einführungsklassen
- Anlage 7a (aufgehoben)
- Anlage 8 (zu § 49 Abs. 4 Satz 1) Aufgabenstellung für die schriftliche Abiturprüfung
- Anlage 8a (aufgehoben)
- Anlage 9 (zu § 48 Abs. 3) Schwerpunktbildung in der mündlichen Abiturprüfung
- Anlage 9a (aufgehoben)
- Anlage 10 (zu § 17 Abs. 4) Verpflichtende Einbringung von Leistungen in die Gesamtqualifikation (Gymnasium und Kolleg)
- Anlage 10a (aufgehoben)
- Anlage 10b (nicht mehr belegt)
- Anlage 11 (zu § 17 Abs. 4) Verpflichtende Einbringung von Leistungen in die Gesamtqualifikation (Abendgymnasium)
- Anlage 12 (zu § 52 Abs. 1) Berechnung des Prüfungsergebnisses aus schriftlicher Prüfung und mündlicher Zusatzprüfung
- Anlage 12a (aufgehoben)
- Anlage 13 (zu § 54 Abs. 2) Umrechnungstabelle
- Anlage 13a (nicht mehr belegt)
- Anlage 13b (nicht mehr belegt)
- Anlage 14 (zu § 61 Abs. 2 und 3 sowie § 62 Abs. 1) Übersicht über die im Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife für andere Bewerberinnen und Bewerber erreichbare Höchstzahl von Punkten
- Anlage 15 (zu § 61 Abs. 2 und 3 sowie § 64 Abs. 2) Übersicht über die im Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife für andere Bewerberinnen und Bewerber für Schülerinnen und Schüler staatlich genehmigter Ersatzschulen erreichbare Höchstzahl von Punkten, wenn von der Ersetzungsmöglichkeit nach § 64 Abs. 2 Gebrauch gemacht wird
Änderungsverlauf
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Stand der amtlichen Fassung
01.07.2026 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch § 11 der Verordnung vom 1. Juli 2026 (GVBl. S. 425)
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.