Gesetze / Landesrecht Bayern / GSO · GVBl. S. 68, BayRS 2235-1-1-1-K

Schulordnung für die Gymnasien in Bayern

70 Normen · ausgefertigt 23.01.2007 · Änderungen

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Geltungsbereich
  3. § 2 Aufnahme in die unterste Jahrgangsstufe
  4. § 3 Probeunterricht
  5. § 4 Erneuter Eintritt in das Gymnasium
  6. § 5 Aufnahme in eine höhere Jahrgangsstufe
  7. § 6 Aufnahmeprüfung, Probezeit
  8. § 7 Aufnahme in die Jahrgangsstufe 10 oder 11
  9. § 8 Gastschülerinnen und Gastschüler
  10. § 9 Aufnahme in das Abendgymnasium und das Kolleg
  11. § 10 Wechsel des Gymnasiums oder der Ausbildungsrichtung in den Jahrgangsstufen 5 bis 11
  12. § 11 Übertritt in der Qualifikationsphase
  13. § 12 Gliederung
  14. § 13 Einrichtung von Klassen, Kursen und Seminaren
  15. § 14 Höchstausbildungsdauer
  16. § 15 Stundentafeln
  17. § 16 Unterrichtsfächer in den Jahrgangsstufen 5 bis 11
  18. § 17 Wahl des Kursprogramms und der Abiturprüfungsfächer
  19. § 18 Wahl der Fächer und des Wissenschaftspropädeutischen Seminars
  20. § 19 Gestaltung des Pflichtprogramms in der Qualifikationsphase
  21. § 20 Seminare, Aufbaumodul zur beruflichen Orientierung
  22. § 21 Leistungsnachweise
  23. § 22 Große Leistungsnachweise
  24. § 23 Kleine Leistungsnachweise
  25. § 24 Seminararbeit
  26. § 25 Korrektur und Besprechung
  27. § 26 Bewertung der Leistungen
  28. § 27 Nachholung von Leistungsnachweisen
  29. § 28 Bildung der Jahresfortgangsnote in den Jahrgangsstufen 5 bis 11
  30. § 29 Bewertung der Leistungen in den Jahrgangsstufen 12 und 13
  31. § 30 Entscheidung über das Vorrücken
  32. § 31 Vorrücken auf Probe
  33. § 32 Notenausgleich
  34. § 33 Nachprüfung
  35. § 34 Überspringen einer Jahrgangsstufe
  36. § 34a Lernzeitverkürzung
  37. § 35 Vorrücken bei Beurlaubung zum Schulbesuch im Ausland
  38. § 36 Wiederholen von Jahrgangsstufen
  39. § 37 Rücktritt nach Beginn der Qualifikationsphase
  40. § 38 Verbot des Wiederholens
  41. § 39 Jahreszeugnis
  42. § 40 Zwischenzeugnis und Information über das Notenbild
  43. § 41 Zeugnis über den Ausbildungsabschnitt
  44. § 42 Bescheinigung über die Dauer des Schulbesuchs
  45. § 43 Zeitpunkt
  46. § 44 Zulassung
  47. § 45 Prüfungsausschuss
  48. § 46 Fachausschüsse, Unterausschüsse
  49. § 47 Verfahren
  50. § 48 Prüfungsgegenstände
  51. § 49 Schriftliche Prüfung
  52. § 50 Mündliche Prüfung
  53. § 51 Bewertung der Prüfungsleistungen
  54. § 52 Festsetzung des Prüfungsergebnisses
  55. § 53 Festsetzung der Gesamtqualifikation
  56. § 54 Zuerkennung der allgemeinen Hochschulreife
  57. § 55 Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife
  58. § 56 Verhinderung der Teilnahme
  59. § 57 Unterschleif
  60. § 58 Prüfungswiederholung
  61. § 59 Allgemeines
  62. § 60 Zulassung
  63. § 61 Prüfungsgegenstände und -verfahren
  64. § 62 Prüfungsergebnis und Gesamtqualifikation
  65. § 63 Allgemeine Hochschulreife, Wiederholung und Rücktritt
  66. § 64 Schülerinnen und Schüler staatlich genehmigter Ersatzschulen
  67. § 65 Latinum, Graecum
  68. § 66 Nachweis von Kenntnissen oder gesicherten Kenntnissen in einer Fremdsprache
  69. § 67 Besondere Prüfung
  70. § 68 Übergangsbestimmung
  71. § 69 Inkrafttreten
  72. Schlussformel
  73. Anlage 1 (zu § 15 Abs. 1) Stundentafeln für die Jahrgangsstufen 5 bis 11
  74. Anlage 2 (zu § 15 Abs. 4) Stundentafel für den Vorkurs und die Jahrgangsstufe I
  75. Anlage 3 (zu § 15 Abs. 2) Stundentafel für die Jahrgangsstufen 12 und 13 (Pflicht- und Wahlpflichtbereich)
  76. Anlage 4 (zu § 15 Abs. 2) Fächer des Zusatzangebots in der Qualifikationsphase
  77. Anlage 4a (aufgehoben)
  78. Anlage 5 (zu § 15 Abs. 2) Belegungsverpflichtung (Gymnasium)
  79. Anlage 5a (aufgehoben)
  80. Anlage 6 (zu § 19 Abs. 1 Satz 11) Belegungsverpflichtung (Abendgymnasium und Kolleg)
  81. Anlage 6a (aufgehoben)
  82. Anlage 6b (nicht mehr belegt)
  83. Anlage 7 (zu § 7 Abs. 2) Stundentafel für Einführungsklassen
  84. Anlage 7a (aufgehoben)
  85. Anlage 8 (zu § 49 Abs. 4 Satz 1) Aufgabenstellung für die schriftliche Abiturprüfung
  86. Anlage 8a (aufgehoben)
  87. Anlage 9 (zu § 48 Abs. 3) Schwerpunktbildung in der mündlichen Abiturprüfung
  88. Anlage 9a (aufgehoben)
  89. Anlage 10 (zu § 17 Abs. 4) Verpflichtende Einbringung von Leistungen in die Gesamtqualifikation (Gymnasium und Kolleg)
  90. Anlage 10a (aufgehoben)
  91. Anlage 10b (nicht mehr belegt)
  92. Anlage 11 (zu § 17 Abs. 4) Verpflichtende Einbringung von Leistungen in die Gesamtqualifikation (Abendgymnasium)
  93. Anlage 12 (zu § 52 Abs. 1) Berechnung des Prüfungsergebnisses aus schriftlicher Prüfung und mündlicher Zusatzprüfung
  94. Anlage 12a (aufgehoben)
  95. Anlage 13 (zu § 54 Abs. 2) Umrechnungstabelle
  96. Anlage 13a (nicht mehr belegt)
  97. Anlage 13b (nicht mehr belegt)
  98. Anlage 14 (zu § 61 Abs. 2 und 3 sowie § 62 Abs. 1) Übersicht über die im Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife für andere Bewerberinnen und Bewerber erreichbare Höchstzahl von Punkten
  99. Anlage 15 (zu § 61 Abs. 2 und 3 sowie § 64 Abs. 2) Übersicht über die im Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife für andere Bewerberinnen und Bewerber für Schülerinnen und Schüler staatlich genehmigter Ersatzschulen erreichbare Höchstzahl von Punkten, wenn von der Ersetzungsmöglichkeit nach § 64 Abs. 2 Gebrauch gemacht wird