Gesetze / Landesrecht Bayern / GSO · GVBl. S. 68, BayRS 2235-1-1-1-K
Schulordnung für die Gymnasien in Bayern
70 Normen · ausgefertigt 23.01.2007 · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Aufnahme in die unterste Jahrgangsstufe
- § 3 Probeunterricht
- § 4 Erneuter Eintritt in das Gymnasium
- § 5 Aufnahme in eine höhere Jahrgangsstufe
- § 6 Aufnahmeprüfung, Probezeit
- § 7 Aufnahme in die Jahrgangsstufe 10 oder 11
- § 8 Gastschülerinnen und Gastschüler
- § 9 Aufnahme in das Abendgymnasium und das Kolleg
- § 10 Wechsel des Gymnasiums oder der Ausbildungsrichtung in den Jahrgangsstufen 5 bis 11
- § 11 Übertritt in der Qualifikationsphase
- § 12 Gliederung
- § 13 Einrichtung von Klassen, Kursen und Seminaren
- § 14 Höchstausbildungsdauer
- § 15 Stundentafeln
- § 16 Unterrichtsfächer in den Jahrgangsstufen 5 bis 11
- § 17 Wahl des Kursprogramms und der Abiturprüfungsfächer
- § 18 Wahl der Fächer und des Wissenschaftspropädeutischen Seminars
- § 19 Gestaltung des Pflichtprogramms in der Qualifikationsphase
- § 20 Seminare, Aufbaumodul zur beruflichen Orientierung
- § 21 Leistungsnachweise
- § 22 Große Leistungsnachweise
- § 23 Kleine Leistungsnachweise
- § 24 Seminararbeit
- § 25 Korrektur und Besprechung
- § 26 Bewertung der Leistungen
- § 27 Nachholung von Leistungsnachweisen
- § 28 Bildung der Jahresfortgangsnote in den Jahrgangsstufen 5 bis 11
- § 29 Bewertung der Leistungen in den Jahrgangsstufen 12 und 13
- § 30 Entscheidung über das Vorrücken
- § 31 Vorrücken auf Probe
- § 32 Notenausgleich
- § 33 Nachprüfung
- § 34 Überspringen einer Jahrgangsstufe
- § 34a Lernzeitverkürzung
- § 35 Vorrücken bei Beurlaubung zum Schulbesuch im Ausland
- § 36 Wiederholen von Jahrgangsstufen
- § 37 Rücktritt nach Beginn der Qualifikationsphase
- § 38 Verbot des Wiederholens
- § 39 Jahreszeugnis
- § 40 Zwischenzeugnis und Information über das Notenbild
- § 41 Zeugnis über den Ausbildungsabschnitt
- § 42 Bescheinigung über die Dauer des Schulbesuchs
- § 43 Zeitpunkt
- § 44 Zulassung
- § 45 Prüfungsausschuss
- § 46 Fachausschüsse, Unterausschüsse
- § 47 Verfahren
- § 48 Prüfungsgegenstände
- § 49 Schriftliche Prüfung
- § 50 Mündliche Prüfung
- § 51 Bewertung der Prüfungsleistungen
- § 52 Festsetzung des Prüfungsergebnisses
- § 53 Festsetzung der Gesamtqualifikation
- § 54 Zuerkennung der allgemeinen Hochschulreife
- § 55 Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife
- § 56 Verhinderung der Teilnahme
- § 57 Unterschleif
- § 58 Prüfungswiederholung
- § 59 Allgemeines
- § 60 Zulassung
- § 61 Prüfungsgegenstände und -verfahren
- § 62 Prüfungsergebnis und Gesamtqualifikation
- § 63 Allgemeine Hochschulreife, Wiederholung und Rücktritt
- § 64 Schülerinnen und Schüler staatlich genehmigter Ersatzschulen
- § 65 Latinum, Graecum
- § 66 Nachweis von Kenntnissen oder gesicherten Kenntnissen in einer Fremdsprache
- § 67 Besondere Prüfung
- § 68 Übergangsbestimmung
- § 69 Inkrafttreten
- Schlussformel
- Anlage 1 (zu § 15 Abs. 1) Stundentafeln für die Jahrgangsstufen 5 bis 11
- Anlage 2 (zu § 15 Abs. 4) Stundentafel für den Vorkurs und die Jahrgangsstufe I
- Anlage 3 (zu § 15 Abs. 2) Stundentafel für die Jahrgangsstufen 12 und 13 (Pflicht- und Wahlpflichtbereich)
- Anlage 4 (zu § 15 Abs. 2) Fächer des Zusatzangebots in der Qualifikationsphase
- Anlage 4a (aufgehoben)
- Anlage 5 (zu § 15 Abs. 2) Belegungsverpflichtung (Gymnasium)
- Anlage 5a (aufgehoben)
- Anlage 6 (zu § 19 Abs. 1 Satz 11) Belegungsverpflichtung (Abendgymnasium und Kolleg)
- Anlage 6a (aufgehoben)
- Anlage 6b (nicht mehr belegt)
- Anlage 7 (zu § 7 Abs. 2) Stundentafel für Einführungsklassen
- Anlage 7a (aufgehoben)
- Anlage 8 (zu § 49 Abs. 4 Satz 1) Aufgabenstellung für die schriftliche Abiturprüfung
- Anlage 8a (aufgehoben)
- Anlage 9 (zu § 48 Abs. 3) Schwerpunktbildung in der mündlichen Abiturprüfung
- Anlage 9a (aufgehoben)
- Anlage 10 (zu § 17 Abs. 4) Verpflichtende Einbringung von Leistungen in die Gesamtqualifikation (Gymnasium und Kolleg)
- Anlage 10a (aufgehoben)
- Anlage 10b (nicht mehr belegt)
- Anlage 11 (zu § 17 Abs. 4) Verpflichtende Einbringung von Leistungen in die Gesamtqualifikation (Abendgymnasium)
- Anlage 12 (zu § 52 Abs. 1) Berechnung des Prüfungsergebnisses aus schriftlicher Prüfung und mündlicher Zusatzprüfung
- Anlage 12a (aufgehoben)
- Anlage 13 (zu § 54 Abs. 2) Umrechnungstabelle
- Anlage 13a (nicht mehr belegt)
- Anlage 13b (nicht mehr belegt)
- Anlage 14 (zu § 61 Abs. 2 und 3 sowie § 62 Abs. 1) Übersicht über die im Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife für andere Bewerberinnen und Bewerber erreichbare Höchstzahl von Punkten
- Anlage 15 (zu § 61 Abs. 2 und 3 sowie § 64 Abs. 2) Übersicht über die im Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife für andere Bewerberinnen und Bewerber für Schülerinnen und Schüler staatlich genehmigter Ersatzschulen erreichbare Höchstzahl von Punkten, wenn von der Ersetzungsmöglichkeit nach § 64 Abs. 2 Gebrauch gemacht wird