Gesetze / Landesrecht Bayern / GSO · GVBl. S. 68, BayRS 2235-1-1-1-K

Schulordnung für die Gymnasien in Bayern

70 Normen · Ausgangsfassung vom 23.01.2007 · 6 zitierende Entscheidungen · Änderungen →

Meistzitierte Normen

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Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Geltungsbereich
  3. § 2 Aufnahme in die unterste Jahrgangsstufe
  4. § 3 Probeunterricht
  5. § 4 Erneuter Eintritt in das Gymnasium
  6. § 5 Aufnahme in eine höhere Jahrgangsstufe
  7. § 6 Aufnahmeprüfung, Probezeit
  8. § 7 Aufnahme in die Jahrgangsstufe 10 oder 11
  9. § 8 Gastschülerinnen und Gastschüler
  10. § 9 Aufnahme in das Abendgymnasium und das Kolleg
  11. § 10 Wechsel des Gymnasiums oder der Ausbildungsrichtung in den Jahrgangsstufen 5 bis 11
  12. § 11 Übertritt in der Qualifikationsphase
  13. § 12 Gliederung
  14. § 13 Einrichtung von Klassen, Kursen und Seminaren
  15. § 14 Höchstausbildungsdauer
  16. § 15 Stundentafeln
  17. § 16 Unterrichtsfächer in den Jahrgangsstufen 5 bis 11
  18. § 17 Wahl des Kursprogramms und der Abiturprüfungsfächer
  19. § 18 Wahl der Fächer und des Wissenschaftspropädeutischen Seminars
  20. § 19 Gestaltung des Pflichtprogramms in der Qualifikationsphase
  21. § 20 Seminare, Aufbaumodul zur beruflichen Orientierung
  22. § 21 Leistungsnachweise
  23. § 22 Große Leistungsnachweise
  24. § 23 Kleine Leistungsnachweise
  25. § 24 Seminararbeit
  26. § 25 Korrektur und Besprechung
  27. § 26 Bewertung der Leistungen
  28. § 27 Nachholung von Leistungsnachweisen
  29. § 28 Bildung der Jahresfortgangsnote in den Jahrgangsstufen 5 bis 11
  30. § 29 Bewertung der Leistungen in den Jahrgangsstufen 12 und 13
  31. § 30 Entscheidung über das Vorrücken
  32. § 31 Vorrücken auf Probe
  33. § 32 Notenausgleich
  34. § 33 Nachprüfung
  35. § 34 Überspringen einer Jahrgangsstufe
  36. § 34a Lernzeitverkürzung
  37. § 35 Vorrücken bei Beurlaubung zum Schulbesuch im Ausland
  38. § 36 Wiederholen von Jahrgangsstufen
  39. § 37 Rücktritt nach Beginn der Qualifikationsphase
  40. § 38 Verbot des Wiederholens
  41. § 39 Jahreszeugnis
  42. § 40 Zwischenzeugnis und Information über das Notenbild
  43. § 41 Zeugnis über den Ausbildungsabschnitt
  44. § 42 Bescheinigung über die Dauer des Schulbesuchs
  45. § 43 Zeitpunkt
  46. § 44 Zulassung
  47. § 45 Prüfungsausschuss
  48. § 46 Fachausschüsse, Unterausschüsse
  49. § 47 Verfahren
  50. § 48 Prüfungsgegenstände
  51. § 49 Schriftliche Prüfung
  52. § 50 Mündliche Prüfung
  53. § 51 Bewertung der Prüfungsleistungen
  54. § 52 Festsetzung des Prüfungsergebnisses
  55. § 53 Festsetzung der Gesamtqualifikation
  56. § 54 Zuerkennung der allgemeinen Hochschulreife
  57. § 55 Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife
  58. § 56 Verhinderung der Teilnahme
  59. § 57 Unterschleif
  60. § 58 Prüfungswiederholung
  61. § 59 Allgemeines
  62. § 60 Zulassung
  63. § 61 Prüfungsgegenstände und -verfahren
  64. § 62 Prüfungsergebnis und Gesamtqualifikation
  65. § 63 Allgemeine Hochschulreife, Wiederholung und Rücktritt
  66. § 64 Schülerinnen und Schüler staatlich genehmigter Ersatzschulen
  67. § 65 Latinum, Graecum
  68. § 66 Nachweis von Kenntnissen oder gesicherten Kenntnissen in einer Fremdsprache
  69. § 67 Besondere Prüfung
  70. § 68 Übergangsbestimmung
  71. § 69 Inkrafttreten
  72. Schlussformel
  73. Anlage 1 (zu § 15 Abs. 1) Stundentafeln für die Jahrgangsstufen 5 bis 11
  74. Anlage 2 (zu § 15 Abs. 4) Stundentafel für den Vorkurs und die Jahrgangsstufe I
  75. Anlage 3 (zu § 15 Abs. 2) Stundentafel für die Jahrgangsstufen 12 und 13 (Pflicht- und Wahlpflichtbereich)
  76. Anlage 4 (zu § 15 Abs. 2) Fächer des Zusatzangebots in der Qualifikationsphase
  77. Anlage 4a (aufgehoben)
  78. Anlage 5 (zu § 15 Abs. 2) Belegungsverpflichtung (Gymnasium)
  79. Anlage 5a (aufgehoben)
  80. Anlage 6 (zu § 19 Abs. 1 Satz 11) Belegungsverpflichtung (Abendgymnasium und Kolleg)
  81. Anlage 6a (aufgehoben)
  82. Anlage 6b (nicht mehr belegt)
  83. Anlage 7 (zu § 7 Abs. 2) Stundentafel für Einführungsklassen
  84. Anlage 7a (aufgehoben)
  85. Anlage 8 (zu § 49 Abs. 4 Satz 1) Aufgabenstellung für die schriftliche Abiturprüfung
  86. Anlage 8a (aufgehoben)
  87. Anlage 9 (zu § 48 Abs. 3) Schwerpunktbildung in der mündlichen Abiturprüfung
  88. Anlage 9a (aufgehoben)
  89. Anlage 10 (zu § 17 Abs. 4) Verpflichtende Einbringung von Leistungen in die Gesamtqualifikation (Gymnasium und Kolleg)
  90. Anlage 10a (aufgehoben)
  91. Anlage 10b (nicht mehr belegt)
  92. Anlage 11 (zu § 17 Abs. 4) Verpflichtende Einbringung von Leistungen in die Gesamtqualifikation (Abendgymnasium)
  93. Anlage 12 (zu § 52 Abs. 1) Berechnung des Prüfungsergebnisses aus schriftlicher Prüfung und mündlicher Zusatzprüfung
  94. Anlage 12a (aufgehoben)
  95. Anlage 13 (zu § 54 Abs. 2) Umrechnungstabelle
  96. Anlage 13a (nicht mehr belegt)
  97. Anlage 13b (nicht mehr belegt)
  98. Anlage 14 (zu § 61 Abs. 2 und 3 sowie § 62 Abs. 1) Übersicht über die im Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife für andere Bewerberinnen und Bewerber erreichbare Höchstzahl von Punkten
  99. Anlage 15 (zu § 61 Abs. 2 und 3 sowie § 64 Abs. 2) Übersicht über die im Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife für andere Bewerberinnen und Bewerber für Schülerinnen und Schüler staatlich genehmigter Ersatzschulen erreichbare Höchstzahl von Punkten, wenn von der Ersetzungsmöglichkeit nach § 64 Abs. 2 Gebrauch gemacht wird

Änderungsverlauf

  1. Stand der amtlichen Fassung

    01.07.2026 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch § 11 der Verordnung vom 1. Juli 2026 (GVBl. S. 425)

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.