Gesetze / Landesrecht Bayern / Gymnasialschulordnung
GSOAnlage 12 (zu § 52 Abs. 1) Berechnung des Prüfungsergebnisses aus schriftlicher Prüfung und mündlicher Zusatzprüfung
Stand: 25.08.2026
1 Das Prüfungsergebnis ist mit folgender Formel zu berechnen:
P =
2s+m
× 4.
3
2 Das Prüfungsergebnis wird gerundet. 3 Bei einem Ergebnis (vierfache Wertung) von unter 4 Punkten ist die Abiturprüfung nicht bestanden.
4 Für andere Bewerberinnen und Bewerber erfolgt die Berechnung des Prüfungsergebnisses mit folgender Formel:
P =
2s+m
× 11.
3
5 Das Prüfungsergebnis wird gerundet.
(P = Prüfungsergebnis, s = Punktzahl der schriftlichen Prüfung, m = Punktzahl der mündlichen Prüfung).
6 Bei einem Ergebnis (elffache Wertung) von unter 11 Punkten ist die Abiturprüfung nicht bestanden.