Gesetze / WO · BGBl I 2001, 3494
Erste Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes
43 Normen · ausgefertigt 11.12.2001 · 382 zitierende Entscheidungen · letzte Änderung 15.10.2021 · Änderungen →
Meistzitierte Normen
| Norm | Zitierende Entscheidungen |
|---|---|
| § 2 — Wählerliste | 99 |
| § 3 — Wahlausschreiben | 87 |
| § 6 — Vorschlagslisten | 79 |
| § 7 — Prüfung der Vorschlagslisten | 68 |
| § 8 — Ungültige Vorschlagslisten | 60 |
| § 24 — Voraussetzungen | 56 |
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- Amtliche Inhaltsübersicht
- Erster Teil · Wahl des Betriebsrats (§ 14 des Gesetzes)
- Erster Abschnitt · Allgemeine Vorschriften
- § 1 Wahlvorstand
- § 2 Wählerliste
- § 3 Wahlausschreiben
- § 4 Einspruch gegen die Wählerliste
- § 5 Bestimmung der Mindestsitze für das Geschlecht in der Minderheit
- Zweiter Abschnitt · Wahl von mehr als fünf Betriebsratsmitgliedern (aufgrund von Vorschlagslisten)
- Erster Unterabschnitt · Einreichung und Bekanntmachung von Vorschlagslisten
- § 6 Vorschlagslisten
- § 7 Prüfung der Vorschlagslisten
- § 8 Ungültige Vorschlagslisten
- § 9 Nachfrist für Vorschlagslisten
- § 10 Bekanntmachung der Vorschlagslisten
- Zweiter Unterabschnitt · Wahlverfahren bei mehreren Vorschlagslisten (§ 14 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes)
- § 11 Stimmabgabe
- § 12 Wahlvorgang
- § 13 Öffentliche Stimmauszählung
- § 14 Verfahren bei der Stimmauszählung
- § 15 Verteilung der Betriebsratssitze auf die Vorschlagslisten
- § 16 Wahlniederschrift
- § 17 Benachrichtigung der Gewählten
- § 18 Bekanntmachung der Gewählten
- § 19 Aufbewahrung der Wahlakten
- Dritter Unterabschnitt · Wahlverfahren bei nur einer Vorschlagsliste (§ 14 Abs. 2 Satz 2 erster Halbsatz des Gesetzes)
- § 20 Stimmabgabe
- § 21 Stimmauszählung
- § 22 Ermittlung der Gewählten
- § 23 Wahlniederschrift, Bekanntmachung
- Dritter Abschnitt · Schriftliche Stimmabgabe
- § 24 Voraussetzungen
- § 25 Stimmabgabe
- § 26 Verfahren bei der Stimmabgabe
- Vierter Abschnitt · Wahlvorschläge der Gewerkschaften
- § 27 Voraussetzungen, Verfahren
- Zweiter Teil · Wahl des Betriebsrats im vereinfachten Wahlverfahren (§ 14a des Gesetzes)
- Erster Abschnitt · Wahl des Betriebsrats im zweistufigen Verfahren (§ 14a Abs. 1 des Gesetzes)
- Erster Unterabschnitt · Wahl des Wahlvorstands
- § 28 Einladung zur Wahlversammlung
- § 29 Wahl des Wahlvorstands
- Zweiter Unterabschnitt · Wahl des Betriebsrats
- § 30 Wahlvorstand, Wählerliste
- § 31 Wahlausschreiben
- § 32 Bestimmung der Mindestsitze für das Geschlecht in der Minderheit
- § 33 Wahlvorschläge
- § 34 Wahlverfahren
- § 35 Nachträgliche schriftliche Stimmabgabe
- Zweiter Abschnitt · Wahl des Betriebsrats im einstufigen Verfahren (§ 14a Abs. 3 des Gesetzes)
- § 36 Wahlvorstand, Wahlverfahren
- Dritter Abschnitt · Wahl des Betriebsrats in Betrieben mit in der Regel 101 bis 200 Wahlberechtigten (§ 14a Abs. 5 des Gesetzes)
- § 37 Wahlverfahren
- Dritter Teil · Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung
- § 38 Wahlvorstand, Wahlvorbereitung
- § 39 Durchführung der Wahl
- § 40 Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung im vereinfachten Wahlverfahren
- Vierter Teil · Übergangs- und Schlussvorschriften
- § 41 Berechnung der Fristen
- § 42 Bereich der Seeschifffahrt
- § 43 Inkrafttreten
- Schlussformel
Änderungsverlauf
- 15.10.2021 — 28 Normen geändert · §§ 1, 2, 3, 4 und 24 weitere neueste Änderung
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.