§ 31 Wahlausschreiben
Stand: 15.10.2021
Wird zitiert von 8
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BAG, 27.11.2024 – 7 ABR 32/23Vereinfachtes Wahlverfahren - Wahl des Betriebsrats - AnfechtungZitiert von 1
- LAG Sachsen-Anhalt, 05.09.2023 – 6 TaBV 21/22Zitiert von 1
- BAG, 19.11.2003 – 7 ABR 24/03Betriebsratswahl: Keine Nichtigkeit durch Gesamtwürdigung mehrerer nicht zur Nichtigkeit führender Wahlfehler KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 59
- LAG Hessen, 21.05.2015 – 9 TaBV 235/14Betriebsratswahl - Anfechtung und Nichtigkeit - Bekanntmachung der Wahlaushänge - Einsicht in Wahlunterlagen KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 1
- ArbG München, 08.08.2022 – 23 BV 256/21Zitiert von 1
- LAG Düsseldorf, 21.07.2017 – 10 TaBV 3/17Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.03.2015 – 1 TaBV 23/14Zitiert von 1
- LAG Düsseldorf, 19.12.2008 – 9 TaBV 165/08Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 31 WO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BetrVGDV1WO/31#abs-1 (1) Im Anschluss an die Aufstellung der Wählerliste erlässt der Wahlvorstand in der Wahlversammlung das Wahlausschreiben, das von der oder dem Vorsitzenden und von mindestens einem weiteren stimmberechtigten Mitglied des Wahlvorstands zu unterschreiben ist. Mit Erlass des Wahlausschreibens ist die Betriebsratswahl eingeleitet. Das Wahlausschreiben muss folgende Angaben enthalten:
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BetrVGDV1WO/31#abs-2 (2) Ein Abdruck des Wahlausschreibens ist vom Tage seines Erlasses bis zum letzten Tage der Stimmabgabe an einer oder mehreren geeigneten, den Wahlberechtigten zugänglichen Stellen vom Wahlvorstand auszuhängen und in gut lesbarem Zustand zu erhalten. Ergänzend kann das Wahlausschreiben mittels der im Betrieb vorhandenen Informations- und Kommunikationstechnik bekannt gemacht werden. § 2 Abs. 4 Satz 4 gilt entsprechend.