Gesetze / Wahlordnung

WO

§ 21 Stimmauszählung

Stand: 15.10.2021

Bund2 Fassungen4 Entscheidungen

Nach Öffnung der Wahlurne entnimmt der Wahlvorstand die Stimmzettel und zählt die auf jede Bewerberin und jeden Bewerber entfallenden Stimmen zusammen; § 14 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 gilt entsprechend.

§ 20 § 22