§ 37 Wahlverfahren
Stand: 15.10.2021
Wird zitiert von 2
- LAG Sachsen-Anhalt, 30.01.2023 – 8 TaBV 30/21Zitiert von 1
- BAG, 19.11.2003 – 7 ABR 24/03Betriebsratswahl: Keine Nichtigkeit durch Gesamtwürdigung mehrerer nicht zur Nichtigkeit führender Wahlfehler KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 59
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Haben Arbeitgeber und Wahlvorstand in einem Betrieb mit in der Regel 101 bis 200 Wahlberechtigten die Wahl des Betriebsrats im vereinfachten Wahlverfahren vereinbart (§ 14a Abs. 5 des Gesetzes), richtet sich das Wahlverfahren nach § 36.