Gesetze / Landesrecht Bayern / BayAbgG · GVBl. S. 82, BayRS 1100-1-I

Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Bayerischen Landtags

68 Normen · ausgefertigt 06.03.1996 · Änderungen

Inhaltsübersicht

  1. Art 1 Rechtsstellung, Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft
  2. Art 2 Schutz der freien Mandatsausübung
  3. Art 3 Wahlvorbereitungsurlaub
  4. Art 4 Berufs- und Betriebszeiten
  5. Art 4a Ordnungsmaßnahmen
  6. Art 5 Entschädigung
  7. Art 6 Mandatsausstattung, Kostenpauschale
  8. Art 7 Kürzung der Kostenpauschale
  9. Art 8 Arbeits-, Dienst- und Werkverträge zur Unterstützung der parlamentarischen Arbeit
  10. Art 9 Einschränkung von Leistungen nach Art. 6 und nach Art. 8
  11. Art 10 Dienstreisen
  12. Art 11 Übergangsgeld
  13. Art 12 Anspruch auf Altersentschädigung
  14. Art 13 Höhe der Altersentschädigung
  15. Art 14 Berücksichtigung von Mandatszeiten in anderen Parlamenten
  16. Art 14a Berücksichtigung von Zeiten als kommunaler Wahlbeamter
  17. Art 15 Gesundheitsschäden
  18. Art 16 Versorgungsabfindung
  19. Art 17 Überbrückungsgeld für Hinterbliebene
  20. Art 18 Hinterbliebenenversorgung
  21. Art 18a Versorgungsausgleich
  22. Art 19 Anwendung beamtenrechtlicher Vorschriften
  23. Art 20 Zuschuss zu den Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen
  24. Art 21 Unterstützungen
  25. Art 22 Anrechnung mehrerer Bezüge aus öffentlichen Kassen
  26. Art 23 Abgeordnetenrechtskommission
  27. Art 23a Rechnungsprüfung
  28. Art 24 Beginn und Ende der Ansprüche, Zahlungsvorschriften
  29. Art 25 (aufgehoben)
  30. Art 26 Verzicht, Übertragbarkeit
  31. Art 27 Verwendung im öffentlichen Dienst
  32. Art 27a Regelungen des Präsidiums
  33. Art 28 Ausübung des Mandats
  34. Art 29 Verbot der entgeltlichen Interessenvertretung für Dritte bei der Normsetzung
  35. Art 30 Verbot der entgeltlichen Interessenvertretung für Dritte in Einzelangelegenheiten
  36. Art 31 Verbot der entgeltlichen Mitwirkung an Geschäften Dritter
  37. Art 32 Verbot eigener Geschäfte
  38. Art 33 Vortragstätigkeit
  39. Art 34 Anzeigepflichten
  40. Art 35 Veröffentlichung
  41. Art 36 Spenden und geldwerte Zuwendungen
  42. Art 37 Interessenkollision im Ausschuss
  43. Art 38 Rückfrage und missbräuchliche Gestaltungen
  44. Art 39 Sanktionen
  45. Art 40 Ausführungsbestimmungen
  46. Art 41 Wahlvorbereitungsurlaub
  47. Art 42 Unvereinbare Ämter
  48. Art 43 Ruhen der Rechte und Pflichten aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis
  49. Art 44 Wiederverwendung nach Beendigung des Mandats
  50. Art 45 Dienstzeiten im öffentlichen Dienst
  51. Art 46 Entlassung
  52. Art 47 Beförderungsverbot
  53. Art 48 Beamte auf Zeit, Wahlbeamte auf Zeit
  54. Art 49 Richter und Angestellte des öffentlichen Dienstes
  55. Art 50 Übergangsregelung für die Angehörigen des öffentlichen Dienstes
  56. Art 51 Versorgung für Zeiten vor Inkrafttreten des Gesetzes
  57. Art 52 Versorgungsabfindung
  58. Art 53 Anrechnung früherer Versorgungsbezüge
  59. Art 54 Anrechnung von Zeiten für das Übergangsgeld
  60. Art 55 Zuschuß zu den Kosten in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen und Unterstützungen für ehemalige Mitglieder des Bayerischen Landtags
  61. Art 56 Besteuerung
  62. Art 57 Anwendung bisherigen und neuen Rechts auf Versorgungsansprüche und Versorgungsanwartschaften, die vor dem 1. November 1990 entstanden sind
  63. Art 58 Übergangsregelungen zu der ab 1. Juli 2003 geänderten Altersentschädigung und Hinterbliebenenversorgung
  64. Art 59 Übergangsregelung für die Anrechnung beim Zusammentreffen mehrerer Bezüge aus öffentlichen Kassen
  65. Art 60 Übergangsregelungen zu der ab 1. Juli 2004 geänderten Altersentschädigung und Hinterbliebenenversorgung
  66. Art 61 Übergangsregelung für den Anspruch auf Altersentschädigung und für die Anrechnung beim Zusammentreffen mehrerer Versorgungsbezüge
  67. Art 62 Übergangsregelung für vor dem 1. April 2022 begonnene Tätigkeiten, Evaluation
  68. Art 63 Inkrafttreten, Weitergeltung alten Rechts