Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerisches Abgeordnetengesetz
BayAbgGArt 54 Anrechnung von Zeiten für das Übergangsgeld
Stand: 25.08.2026
Zeiten der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes liegen, werden bei der Berechnung des Zeitraums, für den Übergangsgeld zu zahlen ist, berücksichtigt. Dies gilt nicht, soweit die frühere Zeit durch die Gewährung eines Übergangsgeldes bereits abgegolten wurde.