Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerisches Abgeordnetengesetz
BayAbgGArt 19 Anwendung beamtenrechtlicher Vorschriften
Stand: 25.08.2026
Soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, sind für die Versorgung die Vorschriften des Bayerischen Beamtenversorgungsgesetzes sinngemäß anzuwenden.