Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerisches Abgeordnetengesetz
BayAbgGArt 53 Anrechnung früherer Versorgungsbezüge
Stand: 25.08.2026
Leistungen nach der Satzung des Versorgungswerks des Bayerischen Landtags werden nicht in die Anrechnung nach Art. 22 Abs. 3 und 4 einbezogen.