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APO-OSVolltext
Stand: 26.08.2026
Vom 20. Juni 2002
Aufgrund des § 52 des Schulgesetzes für das Land Nordhrein-Westfalen (Schulgesetz NRW - SchulG) vom 15. Februar 2005 (GV. NRW. S. 102) wird mit Zustimmung des für Schulen zuständigen Ausschusses des Landtags verordnet:
Inhaltsübersicht
Auftrag
Dauer des Bildungsgangs
Verkürzung der Ausbildung
Auslandsaufenthalte
Aufnahmevoraussetzungen
Information und Beratung
Struktur der Ausbildung
Fächer und Aufgabenfelder
Studienfächer
Fächerintegrierende und fächerübergreifende Grundkurse
Projekte
Basis- und Fremdsprachenkurse
Praktika
Zusätzliche Unterrichtsveranstaltungen
Brückenkurse
Gliederung der Ausbildung
Eingangsphase
Übergang in die Hauptphase
Hauptphase
Leistungsnachweise
Portfolio
Besondere Lernleistung
Leistungsbewertung, Nachteilsausgleich
Rückstufung und Rücktritt in der Hauptphase
Abschluss-, Abgangszeugnis, Fachhochschulreife (schulischer Teil)
Gesamtqualifikation
Abschlussprüfung
Rücktritt, Versäumnis
Krankheit und andere Hinderungsgründe
Täuschung, Behinderung
Prüfungsrat
Prüfungskommissionen
Prüfungsausschüsse
Einschränkung der Mitwirkung und Teilnahme bei Prüfungen, Verschwiegenheitspflicht
Niederschrift über die Durchführung der Abschlussprüfung
Kolloquium
Zulassung zur Abschlussprüfung
Abschlussprüfung
Aufgaben und Verfahren für die schriftliche Prüfung
Mündliche Prüfungen
Portfolioprüfung
Beurteilung der schriftlichen Prüfungsleistungen
Feststellung des Prüfungsergebnisses und Zuerkennung der allgemeinen Hochschulreife
Wiederholung von Prüfungen und Prüfungsteilen
Prüfungsbericht
Widerspruch und Akteneinsicht
In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten, Berichtspflicht