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APO-OS

§ 16 Gliederung der Ausbildung

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28211/16#abs-1 (1) Die Ausbildungsjahre sind in je zwei Semester zu 20 Wochen unterteilt.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28211/16#abs-2 (2) Die Ausbildungsgänge gliedern sich in eine Eingangsphase (§ 17) und eine Hauptphase (§ 19). Die Eingangsphase umfasst zwei, die Hauptphase vier Semester. Am Ende des sechsten Semesters finden das Verfahren der Zulassung zur Abschlussprüfung und die Abschlussprüfung statt.

§ 15 § 17